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279/2004
Stand: 15.11.2004
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Regierung: Ungleichbehandlung von Tierabfällen verzerrt nicht den Wettbewerb

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung sieht keine Wettbewerbsverzerrung durch die Ungleichbehandlung verschiedener Tierabfälle. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/4022) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3766) mit. Tierische Abfälle werden gemäß nationalem und europäischem Recht nach ihrem Gefahrenpotenzial in drei Kategorien unterteilt: Material der Kategorie 1 sind tierische Nebenprodukte, von denen hohe gesundheitliche Risiken ausgehen, weswegen sie in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbrannt werden müssen. Material der Kategorien 2 und 3 kann hingegen von Biogasanlagen zur Energiegewinnung verwertet werden. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung verschärft nach Ansicht der Liberalen den wirtschaftlichen Druck auf Tierkörperbeseitigungsanlagen und verzerrt dadurch den Wettbewerb. Die FDP befürchtet, dass dieser wirtschaftliche Druck viele Tierkörperbeseitigungsanlagen zur Schließung zwingt, so dass im Seuchenfall nicht mehr genügend Kapazitäten vorhanden wären. Die Regierung erklärt dazu, es sei nach EU-Recht möglich, im Seuchen- oder Katastrophenfall andere Anlagen zu verpflichten, Material der gefährlichen Kategorien zu verwerten. Auch die von den Liberalen geäußerte Befürchtung, Überreste aus Biogasanlagen könnten für den Menschen gefährlich sein, weil sie als Dünger wieder auf die Äcker kämen, weist die Regierung zurück. Es bestehe "kein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier", sofern die Vorschriften eingehalten würden. Die Einteilung der Kategorien sei klar und werde durch die Behörden der Länder überwacht. Es sei auch nicht zu beobachten, dass Material der Kategorie 2 als Material der Kategorie 3 ausgegeben werde, so die Regierung. Organische Materialien seien hingegen gut als Ersatz für fossile Brennstoffe geeignet, und innovative Projekte, die solches Material als Rohstoff zum Beispiel für die Kraftstoffherstellung verwenden, seien zu begrüßen. Insgesamt könne das deutsche Biogaspotenzial jährlich zwölf Millionen Liter Heizöl ersetzen, so die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/05
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