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300/2004
Stand: 02.12.2004
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Trunkenheit am Schiffssteuer umgehend ahnden

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Bei Trunkenheit am Schiffsteuer sollten Kapitäne ihr Patent vorläufig abgeben und es sollte ein Fahrverbot verhängt werden. In einem Antrag ( 15/4383) macht sich die CDU/CSU-Fraktion dafür stark, dass für alle Arten von Gefahrguttransporten eine Null-Promillegrenze eingeführt wird. Außerdem fordert sie die Promillegrenze von derzeit 0,8 auf 0,5 Promille zu verschärfen und nicht nur auf die Halter sonstiger Schiffe und Sportboote in der Seeschifffahrt, sondern auf das gesamte Schiffspersonal auszudehnen. Weiterhin tritt sie für Alkoholkontrollen in den Häfen sowie regelmäßige Blutuntersuchungen ein, anhand derer eine Alkoholabhängigkeit festgestellt werden könnte. Die Untersuchungen könnten zusammen mit der zweijährigen Seetauglichkeitsuntersuchung durch die Seeberufsgenossenschaft vorgenommen werden. Zur Begründung heißt es, das seit Juli 2002 geltende Seeunfalluntersuchungsgesetz (SUG) sehe keine vorläufigen Anordnungen bei Trunkenheitsfahrten mehr vor, wie dies zuvor der Fall gewesen sei. So könne ein Kapitän nach seiner Ausnüchterung das Kommando auf einem Schiff sofort wieder übernehmen. Die Union beklagt, dass es in Deutschland kein effektives Gesetzesinstrumentarium gibt, das ein schnelles und wirksames Eingreifen der Sicherheitsbehörden erlaubt. Sie sieht sich in der gestiegenen Anzahl an Trunkenheitsfahrten in der Seeschifffahrt bestätigt. So hätten Wasserschutzpolizeien für die vergangenen drei Jahre 126 Fälle von Alkoholmissbrauch in der Seeschifffahrt gemeldet, was eine Verdreifachung bedeute. Die Abgeordneten fordern deshalb, die Kompetenz für vorläufige Anordnungen wieder in die Hände der Seeämter zu legen. Diese setzten sich aus Juristen, Kapitänen und Schiffsingenieuren zusammen und würden von medizinischen Sachverständigen unterstützt. Nach Ansicht der Fraktion verzögern die durch das SUG geschaffenen Institutionen die Vorprüfung unnötig und kosten den Steuerzahler viel Geld. So dauere es in einigen Fällen Wochen und Monate, bis die von den Wasserschutzpolizeien gemeldeten Unfälle von der Vorprüfungsbehörde in Aurich beim Seeamt Kiel landeten. Ohne aber eine Entscheidung der Vorprüfungsbehörde seien die Seeämter nach der geltenden Rechtslage handlungsunfähig. Deshalb seien überflüssige und teure Verfahrenshindernisse wie die Voruntersuchungen nach dem SUG abzuschaffen und alle Entscheidungskompetenzen in den Seeämtern zu bündeln. Auch möchte die Union ein zentrales Überwachungsregister einrichten, in dem alle endgültigen und vorläufigen Patententziehungen und Fahrverbote registriert werden. Anlass für eine verschärfte Promillegrenze in der Seeschifffahrt geben nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion eine Reihe von Schiffsunfällen wie etwa die Havarie der "ENA 2" im Hamburger Hafen am 28.Juni dieses Jahres. Dabei seien rund 530 Tonnen Schwefelsäure in die Elbe geflossen. Nur durch puren Zufall habe der Schiffsführer eine Woche später durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Kiel aus dem Verkehr gezogen werden können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_300/07
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