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301/2004
Stand: 06.12.2004
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Finanzierungsverfahren für die deutsche Steinkohle erläutern

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach dem Finanzierungsverfahren der Bundesregierung für die deutsche Steinkohle erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/4269). Die Bundesregierung habe sich im Juli 2003 mit dem Bergbau zur weiteren Förderung der deutschen Steinkohle bis 2012 mit einem Finanzvolumen von rund 16 Milliarden Euro verständigt, heißt es darin. Diese Regelung sei im Bundeshaushalt 2004 als Aufforderung zum Erlass der Zuwendungsbescheide für die Jahre 2006 bis 2012 in Höhe von 15,87 Milliarden Euro für den Bund sowie die Festlegung des Selbstbehaltes von 1,13 Milliarden Euro für den Bergbaukonzern RAG AG festgeschrieben worden. Im Bundeshaushalt 2005 werde für die Zuwendungsbescheide der Jahre 2006 bis 2008 Vorsorge getroffen. Die Fraktion erkundigt sich nach der rechtlichen Qualität der Vereinbarung der Regierung mit dem Bergbau und will wissen, ob die Regierung ein Leistungsgesetz als Nachfolgeregelung zum bis 2005 laufenden Kohlekompromiss aus dem Jahr 1997 plant. Von Interesse ist darüber hinaus, wie weit die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen durch die jeweiligen Verfahren eingebunden werden. Die FDP will schließlich wissen, ob es vergleichbare Fälle gibt, in denen ohne ein Leistungsgesetz Zuwendungen in vergleichbarer Höhe ausgelöst und einem Einzelunternehmen zur Verfügung gestellt worden sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_301/10
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