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313/2004
Stand: 16.12.2004
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Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes erleichtern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes ( 15/4493) soll nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter werden. Der Entwurf regelt die Einschränkungen des Informationszugangs unter Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes. Einschränkungen gibt es danach in Bezug auf den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, bei behördlichen Entscheidungsprozessen, bei personenbezogenen Daten, beim Schutz des geistigen Eigentums sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Dabei wird der Zugang durch einen Kriterienkatalog unterschiedlich stark oder auch völlig eingeschränkt. Die Initiative entspreche einem sich wandelnden Verwaltungsverständnis, erklären die Fraktionen. So trete neben das autoritative Handeln des Staates zunehmend eine konsensorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürger. Das erfordere eine gleichgewichtige Informationsverteilung. Durch die neuen Informationszugangsrechte erwarten die Parlamentarier eine verbesserte Kontrolle staatlichen Handelns und damit auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung. Nicht zuletzt werde das Gesetz zur europäischen Integration beitragen, heißt es zur Begründung. So gebe es bereits vergleichbare Gesetze nicht nur in den meisten EU-Mitgliedstaaten, sondern auch auf EU-Ebene. Zusätzliche Personalkosten würden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz in einer Größenordnung von zwei bis drei Stellen im höheren Dienst sowie zwei Stellen im gehobenen Dienst entstehen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_313/01
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