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314/2004
Stand: 16.12.2004
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Kontrollgremium: Nachrichtendienste üben Tätigkeit äußerst gewissenhaft aus

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/MAR) Die deutschen Nachrichtendienste haben ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend und mit nicht nachlassendem Engagement ihre Tätigkeit "äußerst gewissenhaft" ausgeübt, um die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu bewahren. Zu dieser Bewertung kommt das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) in seinem als Unterrichtung vorgelegten Bericht ( 15/4437) für den Zeitraum August 2002 bis Oktober 2004. Insbesondere auch hinsichtlich der Durchführung von Beschränkungsmaßnahmen im Bereich grundgesetzlich geschützter Bürgerrechte hätten die Dienste sehr verantwortlich gehandelt, wird festgestellt. Erneut habe sich für das PKGr der Eindruck bestätigt, dass die Bundesregierung das Gremium in aller Regel angemessen unterrichtet hat. Dies gelte auch für die Informationen durch die Nachrichtendienste. Lediglich in zwei Fällen hätte man sich eine etwas frühzeitigere Unterrichtung gewünscht, moniert das Kontrollgremium. Im Berichtszeitraum ist das PKGr nach eigener Aussage zu 28 Sitzungen zusammengetreten. Darunter seien vier so genannte Sondersitzungen gewesen, die auf Antrag eines Gremiumsmitglieds oder der Bundesregierung außerhalb der regulären Planungen erfolgt sind. In einem wegen des Gebots der Geheimhaltung "kursorischen Überblick über das Tätigkeitsfeld des Kontrollgremiums" werden in dem Bericht Beratungsgegenstände von besonderer Bedeutung genannt. Demnach hat sich das PKGr unter anderem mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, mit der aktuellen Bedrohungslage in Afghanistan und der Sicherheitslage für die dort stationierten ISAF-Truppen, mit den aktuellen Entwicklungen im Irak und dem Entführungsfall im Süden Algeriens im Februar 2003 befasst. Weiter standen die Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln und Trägerraketen, politischer Extremismus in Deutschland, Spionage oder der Umzug des Bundesnachrichtendienstes nach Berlin auf der Tagungsagenda.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_314/03
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