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316/2004
Stand: 20.12.2004
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Bedarf an Betreuungsangeboten für behinderte Menschen steigt

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Bedarf an spezifischen ambulanten und stationären Betreuungsangeboten für behinderte Menschen steigt stetig, ohne dass dem nennenswerte Abgänge aus den Wohnheimen für Behinderte gegenüberstehen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4372) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4203) fest. Das Durchschnittsalter der heute in Wohnheimen untergebrachten Behinderten liege bei rund 40 Jahren. Lediglich 20 Prozent der dort lebenden Leistungsempfänger seien 55 oder mehr Jahre alt. Da die Lebenserwartung dieser Menschen etwa der Nichtbehinderter entspreche, werde in den meisten Fällen mit einem langjährigen weiteren Bedarf an Eingliederungshilfe mit hohen Kosten für die Sozialhilfeträger gerechnet. Weit mehr jüngere Behinderte als früher verließen heute ihr Elternhaus früher und nähmen ihr Recht auf ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben wahr. Hinzu komme, dass angesichts des medizinischen Fortschritts auch der Anteil Schwerstbehinderter in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zunehme. Die Regierung erwartet daher, dass die Ausgaben für die Eingliederungshilfe Behinderter in den nächsten Jahren weiter steige, wenn nicht wirksam gegengesteuert werde. Der erwartete Anstieg der Ausgaben für Eingliederungshilfen werde die Sozialhilfeträger finanziell zusätzlich belasten, heißt es in der Antwort. Derzeit würde eine Loslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht bei weiterer Ausführung durch die Sozialhilfeträger oder durch andere Leistungsträger diskutiert, und zwar mit und ohne Kostenübernahme durch den Bund. Überlegt werde auch, die Kosten weiter den Sozialhilfeträgern zu überlassen und die Leistungen unabhängig von der Bedürftigkeit auszugestalten. Denkbar sei ferner, Teilleistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herauszulösen und in ein bundesfinanziertes "Bundesteilhabegeld" zu überführen. Eine weitere Alternative sei ein "Leistungsgesetz". Die Regierung lehnt nach eigener Darstellung Forderungen nach einer Verlagerung von Eingliederungshilfekosten auf den Bund ab und spricht sich gegen Leistungseinschränkungen bei der Eingliederungshilfe aus. Die vor allem betroffenen überörtlichen Sozialhilfeträger müssten die Emanzipation behinderter Menschen durch Eingliederungshilfe unterstützen, die sich an Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung orientiere, und den Kostenanstieg durch Änderung der jetzigen Versorgungsstrukturen in der Eingliederungshilfe dämpfen. Dies sei möglich durch den Ausbau des ambulant betreuten Wohnens und der Familiepflege, durch eine Differenzierung der Wohnformen, durch Aufgabe der Dreiteilung "ambulant/teilstationär/stationär" und durch eine einheitliche Unterstützung Behinderter durch Leistungen aus "überörtlich gesteuerter Hand". Die Regierung betont, dass es zur Verankerung der Eingliederungshilfe im Sozialhilferecht keine Alternative gebe. Dies gelte auch für die weitere Finanzierung dieser Leistungen durch die Sozialhilfeträger. Ein eigenes Leistungsgesetz für Behinderte sei nicht geplant, heißt es weiter.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/04
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