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317/2004
Stand: 21.12.2004
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Regierung soll sich zu Freifahrten für Behinderte äußern

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Freifahrten für behinderte Menschen hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleine Anfrage ( 15/4455) gemacht. Sie bezieht sich auf eine Äußerung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dass die bisherige Regelung der Freifahrten für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt bestehen bleibe und die Regierung ihre Pläne nicht weiter verfolge, Freifahrten allein auf den Wohnort zu beschränken. Die Abgeordneten wollen wissen, was die Regierung bislang getan hat, um der schwindenden Zahl von Bahn-Fahrkartenschaltern entgegenzuwirken. Die Regierung soll ferner Lösungsansätze beurteilen, die darauf abzielen, die Regelung für Blinde, den Fahrschein zuschlagsfrei im Zug nachlösen zu können, auf alle Behinderten auszudehnen, die im Besitz einer gültigen Wertmarke sind. Die FDP will darüber hinaus erfahren, ob die Regierung den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung als Subvention einstuft, obwohl die Ausgleichszahlung steuerlich bei den Verkehrsunternehmen als "Entgelt von dritter Seite" behandelt werde. Gefragt wird darüber hinaus, welche Maßnahmen der Verkehrsbetriebe die Regierung erwartet, um einen Einnahmeverlust auszugleichen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass zusätzlich bereits Kürzungen der Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz zu Lasten der Verkehrsbetriebe in Kraft getreten seien. Schließlich soll die Regierung sagen, ob der Nachteilsausgleich für Behinderte, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, zu Lasten der Verkehrsbetriebe geht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_317/07
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