hib-Meldung
004/2005
Stand: 04.01.2005
Oppositionsfraktionen verlangen Klarstellung zur Umsetzung von Hartz IV
15/4551) interessieren sie sich vor allem
für die Wahrnehmung von Aufgabenzuständigkeiten in der
Praxis. Aus der Sicht der Opposition hat sich die gesetzliche
Regelung, wonach alle Aufgaben und Zuständigkeiten der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Betreuung von
Arbeitslosengeld II-Empfängern zwingend auf die
Arbeitsgemeinschaft übergehen oder im Fall der Zulassung eines
kommunalen Trägern von diesem eigenverantwortlich erfüllt
werden, in der praktischen Vorbereitung des Gesetzesvollzugs als
"auslegungsbedürftig" erwiesen. Denn bei wichtigen
Betreuungsaktivitäten sei es problematisch, zwischen der
Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern und der Betreuung
von sonstigen Personen zu unterscheiden. Darüber hinaus habe
sich gezeigt, dass mit dieser Aufgabenzuständigkeit auch eine
erhebliche finanzielle Verantwortung verbunden sei. Auch
bedürfe es entsprechend fachlich kompetenter und
spezialisierter Mitarbeiter. Es sei zudem zu befürchten, dass
kein fairer Wettbewerb mit gleichen Ausgangsbedingungen zwischen
Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern
gewährleistet sei. Die Oppositionsfraktionen wollen deshalb
unter anderem wissen, ob die Regierung in einer unterschiedlichen
Aufgabenzuweisung an Arbeitsgemeinschaften bzw. zugelassene
kommunale Träger eine Wettbewerbsverzerrung bzw. von Anfang an
unterschiedlich schwierige Ausgangspositionen sieht, die eine
Verwertbarkeit der späteren Evaluierungsergebnisse
unmöglich macht. Ob es seitens der Bundesregierung eine
Festlegung der Aufgabenzuständigkeit von
Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunalen Trägern bzw.
der BA hinsichtlich der Aufgaben der Berufsberatung und der
beruflichen Ersteingliederung junger Menschen bis 25 Jahre sowie
der beruflichen Ersteingliederung für erwachsenen behinderte
Menschen und die dafür erforderlichen
Rehabilitationsmaßnahmen gibt, wollen Union und Liberale
darüber hinaus in Erfahrung bringen. Die Regierung soll auch
erklären, ob es zutrifft, dass die Arbeitsagenturen erst zu
Beginn dieses Jahres mit der Bearbeitung und Beantwortung von
bereits eingelegten Widersprüchen gegen Bescheide, in denen
das Arbeitslosengeld II festgestellt worden ist, beginnen. Ferner
erwarten die Abgeordneten auch eine Einschätzung der Situation
in Ostdeutschland.
Berlin: (hib/BOB) Einen Fragenkatalog zu möglichen
Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Hartz IV verlangen die
Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. In einer Kleinen Anfrage
(
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_004/03