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004/2005
Stand: 04.01.2005
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Oppositionsfraktionen verlangen Klarstellung zur Umsetzung von Hartz IV

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Einen Fragenkatalog zu möglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Hartz IV verlangen die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. In einer Kleinen Anfrage ( 15/4551) interessieren sie sich vor allem für die Wahrnehmung von Aufgabenzuständigkeiten in der Praxis. Aus der Sicht der Opposition hat sich die gesetzliche Regelung, wonach alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern zwingend auf die Arbeitsgemeinschaft übergehen oder im Fall der Zulassung eines kommunalen Trägern von diesem eigenverantwortlich erfüllt werden, in der praktischen Vorbereitung des Gesetzesvollzugs als "auslegungsbedürftig" erwiesen. Denn bei wichtigen Betreuungsaktivitäten sei es problematisch, zwischen der Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern und der Betreuung von sonstigen Personen zu unterscheiden. Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass mit dieser Aufgabenzuständigkeit auch eine erhebliche finanzielle Verantwortung verbunden sei. Auch bedürfe es entsprechend fachlich kompetenter und spezialisierter Mitarbeiter. Es sei zudem zu befürchten, dass kein fairer Wettbewerb mit gleichen Ausgangsbedingungen zwischen Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern gewährleistet sei. Die Oppositionsfraktionen wollen deshalb unter anderem wissen, ob die Regierung in einer unterschiedlichen Aufgabenzuweisung an Arbeitsgemeinschaften bzw. zugelassene kommunale Träger eine Wettbewerbsverzerrung bzw. von Anfang an unterschiedlich schwierige Ausgangspositionen sieht, die eine Verwertbarkeit der späteren Evaluierungsergebnisse unmöglich macht. Ob es seitens der Bundesregierung eine Festlegung der Aufgabenzuständigkeit von Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunalen Trägern bzw. der BA hinsichtlich der Aufgaben der Berufsberatung und der beruflichen Ersteingliederung junger Menschen bis 25 Jahre sowie der beruflichen Ersteingliederung für erwachsenen behinderte Menschen und die dafür erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen gibt, wollen Union und Liberale darüber hinaus in Erfahrung bringen. Die Regierung soll auch erklären, ob es zutrifft, dass die Arbeitsagenturen erst zu Beginn dieses Jahres mit der Bearbeitung und Beantwortung von bereits eingelegten Widersprüchen gegen Bescheide, in denen das Arbeitslosengeld II festgestellt worden ist, beginnen. Ferner erwarten die Abgeordneten auch eine Einschätzung der Situation in Ostdeutschland.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_004/03
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