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009/2005
Stand: 11.01.2005
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Novelle des Infektionsschutzgesetzes vermutlich noch in dieser Wahlperiode

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Erfahrungen mit dem Infektionsschutzgesetz werden ausgewertet. Dies soll in eine Novellierung des Gesetzes einmünden, die voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode eingeleitet wird. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/4615) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4548). Im Zuge der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes werde der gesamte Katalog der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und Krankheitserreger überprüft werden. Im Hinblick auf eine Meldepflicht für Chlamydien-Infektionen sei zu beachten, dass bisher ein großer Teil dieser Infektionen aufgrund fehlender oder unklarer und schwer einzuordnender subjektiver Beschwerden nicht zu einem Arztbesuch führe und daher nicht diagnostiziert erfasst werde. Im Hinblick auf eine beim Robert-Koch Institut erstellte Studie ist die Regierung der Auffassung, dass die Arbeit wertvolle epidemiologische Daten liefert, die Veränderungen bei der Ausbreitung der Chlamydien-Infektionen erkennen lassen und dadurch Aufschluss über Trends geben. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung halte daneben Print-Medien sowie ein umfangreiches Internet-Angebot für verschiedene Zielgruppen zur Information über sexuell übertragbare Krankheiten einschließlich Chlamydien und die entsprechenden Präventionsmaßnahmen bereit, das in hohen Maße nachgefragt werde. Zur Verstärkung würden in diesem Jahr die niedergelassenen Ärzte mit umfangreichen Angebotsaktionen der genannten Medien angesprochen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_009/02
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