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009/2005
Stand: 11.01.2005
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Über Verlängerung der Planfeststellung im Straßenbau noch nicht entschieden

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Prüfung und Positionierung der Bundesregierung im Hinblick auf eine Verlängerung der Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen im Straßenbau sind noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort ( 15/4618) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/4526). Die Entscheidung hierüber werde im Rahmen des Vorhabens erfolgen, weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Planungsverfahren für die Verkehrsinfrastruktur zu ergreifen, heißt es auf die Frage der Union, ob die Regierung "dem fast einstimmigen Votum des Bundesrates für eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen entgegentreten" wolle. Die Beantwortung der Frage nach einer Unterrichtung der Bundesregierung über den möglichen Mehraufwand durch Verfahren zur Verlängerung oder zur Neuaufnahme nach einem Außerkrafttreten der Beschlüsse falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes, heißt es. Über vorgesehene Investitionen in die Bundesfernstraßen einschließlich der Realisierung von Maßnahmen des Bedarfsplanes auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs 2005 und der Finanzplanung bis zum Jahr 2008 heißt es in der Antwort, für das Jahr 2005 würden voraussichtlich 4,6 Milliarden Euro, für 2006 rund 4,2 Milliarden Euro, für 2007 rund 4,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2008 würden rund 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Außerdem wird dargelegt, in den Jahren 2005 bis 2007 müssten mindestens 25 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 670 Millionen Euro begonnen werden, wenn von der Möglichkeit zur Verlängerung des Baurechts kein Gebrauch gemacht werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_009/04
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