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011/2005
Stand: 13.01.2005
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Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur und Landkreisen auf dem Prüfstand

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Regelung im Sozialgesetzbuch, wonach Kreise und kreisfreie Städte einerseits und die Bundesagentur für Arbeit andererseits Arbeitsgemeinschaften gründen sollen, um die Aufgaben des Hartz-IV-Gesetzes gemeinsam wahrzunehmen. In einer Kleine Anfrage ( 15/4628) heißt es, dass es für die Vertragspartner in den Arbeitsgemeinschaften, aber auch für die Rechtmäßigkeit der Bescheide an Millionen von Leistungsempfängern erhebliche Konsequenzen hätte, wenn sich Bedenken gegenüber der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit bestätigen sollten. Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele Arbeitsgemeinschaften tatsächlich gegründet wurden und wie viele davon arbeitsfähig sind. Die Fraktion will ferner erfahren, ob die Regierung in diesen Arbeitsgemeinschaften einen Widerspruch zu den Kompetenz- und Organisationsvorschriften des Grundgesetzes sieht. Gefragt wird auch, wie die Regierung Folgen einer Verfassungswidrigkeit von Verwaltungsakten bewertet, die von den Arbeitsgemeinschaften erlassen worden sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_011/02
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