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014/2005
Stand: 18.01.2005
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Bundesrat lehnt geplante Novelle des Apothekengesetzes ab

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/BES) Die Länderkammer spricht sich gegen die geplante Änderung des Apothekengesetzes ( 15/4293) aus. Darin sieht die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Vorschriften an europäisches Recht vor. Der Bundesrat bezeichnet diese Pläne in seiner Stellungnahme als eine Reaktion auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 15/4643) zu diesem Thema. Aus der Sicht des Bundesrates beabsichtigt die Regierung mit der Gesetzesinitiative, ein Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dadurch abzuwenden, dass die bislang im deutschen Apothekenrecht verankerte Regelung, nach der Krankenhäuser nur von solchen Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden dürfen, die ihren Sitz innerhalb desselben oder eines benachbarten Landkreises haben, aufgehoben wird. Es bestehe jedoch keine Notwendigkeit für eine Neuregelung, solange noch keine Entscheidung des EuGH absehbar sei, so die Ablehnungsbegründung. Die bestehenden Regelungen hätten sich "eindeutig" bewährt. Bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Novelle sei zudem zu befürchten, dass wegen der dann möglichen nebeneinander existierenden europaweiten Bezugsquellen der Umfang von Arzneimittelproblemen sowie Arzneimittelfälschungen in den Krankenhäusern zunehmen werde. Nach Ansicht der Bundesregierung kommt hingegen das Abwarten einer Entscheidung des EuGH nicht in Betracht, heißt es in einer Gegenäußerung. Die derzeitige Regelung verstoße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den freien Warenverkehr. Die Bundesregierung halte es für notwendig, in Angleichung an europäisches Recht es nunmehr auch EU-weit den Apotheken zu ermöglichen, Krankenhäuser mit Arzneimitteln zu versorgen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_014/04
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