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015/2005
Stand: 19.01.2005
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Regierung will Berufsförderungsrecht bei den Streitkräften vereinfachen

Verteidigung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Einen Gesetzentwurf ( 15/4639) zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Berufsförderungsrechts hat die Bundesregierung vorgelegt. Wie sie außerdem erklärt, sei es notwendig, die rechtliche Grundlage für neu hinzukommende Dienstleistungen der Berufsförderungsdienste der Bundeswehr zu schaffen, die aus der verstärkten Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern resultieren. Ferner soll eine Beratungsnorm in das Gesetz aufgenommen werden. Hiermit solle die Berufsberatung als objektiv-rechtliche Verpflichtung des Dienstherrn gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat hat gefordert, dass geprüft werden solle, inwieweit auf die vorgesehene Minderung der Übergangsgelder um 15 Prozent bei der Erzielung von Einkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes verzichtet wird. Die Bundesregierung führt dazu aus, mit dieser Regelung werde einer vom Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages und von Bundesrechnungshof erhobenen Forderung entsprochen, dass neben im öffentlichen Dienst erzieltem Einkommen weitere Einkommensarten auf die Übergangsgelder anzurechnen seien. Die Regierung erwartet - nicht zuletzt durch die vorgesehene Kürzung der Übergangsgelder - Einsparungen in Höhe von etwa 8,6 Millionen Euro jährlich.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_015/05
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