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034/2005
Stand: 03.02.2005
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Regierung hält am Verfütterungsverbot von tierischem Fett an Nutztiere fest

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Das Verbot der Verfütterung von tierischem Fett an Nutztiere sollte nach Auffassung der Bundesregierung bestehen bleiben, bis sichere Erkenntnisse vorliegen, die ein BSE-Risiko ausschließen. Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 15/4777) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4566) hervor. Ein Risiko durch infektiöse Stoffe von BSE-infizierten Rindern in Wiederkäuerfett könne derzeit noch nicht ausgeschlossen werden. Wie es in der Antwort heißt, will die Regierung in diesem Jahr prüfen, ob in Deutschland die Altersgrenze für die obligatorische Untersuchung mit BSE-Schnelltests im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung von derzeit 24 Monaten angehoben werden kann. Dazu nehme das Bundesinstitut für Risikobewertung eine wissenschaftliche Prüfung vor. Grundsätzlich zeigt sich die Regierung aufgeschlossen für Vorschläge zur Lockerung der BSE-Schutzmaßnahmen. Dennoch dürfe dadurch der vorbeugende Verbraucherschutz nicht "unvertretbar" beeinträchtigt werden. Auch am Tiermehlverfütterungsverbot müsse festgehalten werden. Voraussetzungen für eine Lockerung seien nach Einschätzung der EU-Kommission vor allem, dass Kontrollinstrumente zur Verfügung stehen und Nachweise darüber vorliegen, dass die derzeitigen Bestimmungen in allen EU-Staaten zufriedenstellend umgesetzt werden.

Tierische Nebenprodukte, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, würden derzeit hauptsächlich durch Verbrennung beseitigt, so die Regierung. Jährlich würden in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten schätzungsweise 16,1 Millionen Tonnen tierische Nebenprodukte gesammelt. Davon stammten etwa 14,3 Millionen Tonnen von Tieren, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Die Gesamtkosten für die Beseitigung von Nebenprodukten schwanken in den EU-Staaten zwischen 100 Euro und 300 Euro je Tonne, heißt es in der Antwort. Tierische Proteine seien aus Ernährungssicht ein hervorragendes Futtermittel. Aus Gründen der BSE-Vorsorge sei jedoch ein Verfütterungsverbot dieser Proteine auch für Schweine und Geflügel notwendig. Es müsse sichergestellt werden, dass jegliches Tiermehl, welches das Verfütterungsverbot gefährden und die Kontrolle erschweren könnte, herausgehalten wird. Transport, Lagerung und Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen als Heimtierfutter und für die Düngung müssten so gestaltet werden, dass Vermischungen mit Nutztierfutter vermieden werden. Auch Landwirte, die fischmehlhaltige Futtermittel verwenden und gleichzeitig Wiederkäuer halten, müssten strikte Auflagen beachten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_034/03
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