hib-Meldung
040/2005
Stand: 16.02.2005
Änderung des Betreuungsrechts soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten
15/2494) soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft
treten. Darauf einigten sich alle Fraktionen am Mittwochvormittag
im Rechtsausschuss. Sie nahmen allerdings zum Teil wesentliche
Änderungen an der Initiative der Länderkammer vor, der
dann einmütig zugestimmt wurde. Der Ausschuss lehnte
insbesondere angesichts der nicht auszuschließenden
Missbrauchsgefahr die Einführung einer gesetzlichen
Vertretungsmacht für Ehegatten ab. Ursprünglich war
vorgesehen, dass einer der beiden Ehepartner, wenn der andere in
Folge einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine
Rechte und Pflichten selbst wahrzunehmen, beispielsweise begrenzt
über ein Girokonto bestimmen darf. Der Ausschuss wies in
diesem Zusammenhang darauf hin, die Möglichkeit einer
Vollmacht in Betracht zu ziehen. Gleichfalls verworfen wurde das
Anliegen des Bundesrates, den Betreuten zur ambulanten
ärztlichen Heilbehandlung zwangsweise - also gegen dessen
Willen - vorführen zu lassen. Ferner einigten sich die
Abgeordneten des Rechtsausschusses darauf, dass das
Vormundschaftsgericht dem Pfleger einen festen Geldbetrag
zubilligen kann, wenn die erforderliche Zeit für die Pflege
vorhersehbar ist. Einen Nachweis der vom Pfleger aufgewandten Zeit
bedarf es in diesem Fall nicht mehr. Weitergehende Ansprüche
der Pfleger seien ausgeschlossen. Zusätzlich wurde vereinbart,
dem Vormundschaftsgericht die Möglichkeit zu geben, sich durch
bereits bestehende Gutachten Kenntnisse über den Betroffenen
zu verschaffen und das Verfahren insgesamt effektiver zu gestalten.
So sollen kostenintensive weitere Gutachten vermieden werden. In
einem neuen Gesetz über die Vergütung von Vormündern
und Betreuer werden die Vorschriften dazu zusammengefasst. So soll
ein Vormund für jede Stunde zwischen 19,50 und 33,50 Euro je
nach Qualifikation bekommen. Ein Betreuer soll zwischen 27 und 44
Euro je anzusetzender Stunde erhalten. Die SPD führte aus, sie
könne mit dem Kompromissvorschlag "sehr gut leben". Das
Ehrenamt werde gestärkt, und auch für Betreuten sei eine
Lösung gefunden worden. Besonders zufrieden zeigten sich die
Sozialdemokraten damit, dass Richte auf Probe im ersten Jahr nach
seiner Ernennung nicht in Betreuungssachen tätig sein
dürfen. Es bedürfe dieses Mindestmaßes an
richterlicher Erfahrung. Die CDU/CSU zeigte sich ebenfalls
zufrieden mit der gefundenen Einigung. Wichtig sei ihr, darauf
hinzuweisen, dass es nach Ablauf von zwei Jahren (im Sommer 2007)
einen von der Regierung vorgelegten Bericht über die durch das
Gesetz gemachten Erfahrungen geben müsse. Bündnis 90/Die
Grünen zeigten sich glücklich, dass die Vorschriften zur
Ehegattenvollmacht und zur zwangsweisen Vorführung eines
Betroffenen zur ärztlichen Behandlung weggefallen seien. Die
Fraktion ist zuversichtlich, dass auch der Bundesrat seine
Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben geben werde. Die FDP bekundete
ebenfalls ihre Zustimmung. Ein Wermutstropfen bleibe aber dennoch:
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes ist die Gewerbesteuerpflicht
auch auf die Betreuer anzuwenden. Dies sei nicht hinnehmbar.
Berlin: (hib/BOB) Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung
des Betreuungsrechts (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_040/01