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042/2005
Stand: 16.02.2005
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Koalition und Union wollen Gentechnikrecht ändern

Verbraucherschutz/Gesetzentwurf und Antrag

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Neufassung des Gentechnikrechts ( 15/4834) EU-Vorgaben in deutsches Recht umsetzen. Gleichzeitig hat die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/4828) verlangt, das Gentechnikgesetz "wettbewerbsfähig zu vervollständigen". Die Koalition schreibt in ihrer Initiative, die Freisetzungsrichtlinie der EU enthalte hauptsächlich Elemente, welche die Sicherheit erhöhen, beispielsweise die Beobachtung (so genanntes Monitoring) des gentechnisch veränderten Organismus auch dann, wenn die Genehmigung zum Inverkehrbringen bereits erteilt wurde. Vorgesehen sind auch die zwingende Kennzeichnung auf allen Stufen des Inverkehrbringens, die auf zehn Jahre befristete Genehmigung dafür mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit sowie die Einführung eines öffentlich zugänglichen Standortregisters sowohl für Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen als auch für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, wenn diese als Produkte zugelassen sind. Ausgebaut wird auch die Öffentlichkeitsinformation und die Beteiligung der Öffentlichkeit, heißt es weiter. Verfahrenserleichterungen wie behördeninterne Fristen bei der Behandlung eines Antrags sind ebenso in der Richtlinie enthalten. Die Koalition berichtet ferner, ein großer Teil dieser Elemente sei bereits mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts umgesetzt worden. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf gehe es um noch ausstehende Teile, die vor allem Verfahrensvorschriften beinhalten. Die Fraktionen teilen mit, dass aufgrund der Änderungen Mehrkosten für denjenigen, der gentechnisch verändertes Produkt in den Verkehr bringt oder damit umgeht, nicht auszuschließen seien. Es bleibe abzuwarten, ob eine nennenswerte Mehrbelastung eintritt. Die Union schreibt in ihrem Antrag, die von Verbraucherschutzministerin Renate Künast im November vorgelegte 6-Punkte-Mängelliste zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts sei noch vor der geplanten Novellierung des Gesetzes abzuarbeiten. So sei mit der EU-Kommission verbindlich zu klären, dass die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, nicht als Inverkehrbringen gelte. Darüber hinaus sei der von der Union vor knapp zwei Jahren vorgelegte Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in das deutsche Gentechnikrecht einzufügen. Unter anderem sollten die von der Ministerin persönlich verfügten Einschränkungen der Forschungen in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes zurückgenommen werden, da sich gezeigt habe, dass diese Projekte, wie die Resistenzforschung an Obstbäumen, international zur Spitzenforschung gehörten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_042/03
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