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048/2005
Stand: 18.02.2005
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Bund will rund 8,9 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung ausgeben

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Im vergangenen Jahr hat der Bund rund 8,7 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung (FuE) ausgegeben. Im laufenden Haushalt sind dafür rund 8,9 Milliarden Euro vorgesehen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4809) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4677). Der Anteil der FuE-Ausgaben am Gesamthaushalt des Bundes erhöhe sich damit von 3,4 auf 3,5 Prozent. Auf die Frage nach den Steigerungsraten der FuE-Ausgaben bis 2010, die notwendig wären, um das europäische Ziel, einen Anteil der Forschungsausgaben von drei Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu erreichen, liefert die Regierung keine Angaben. Die konkrete Bestimmung des Anteils künftiger FuE-Ausgaben am BIP setze eine getrennte Betrachtung für die Wirtschaft, den Bund und die Länder voraus und hänge wesentlich vom Wachstum des BIP ab. Diese Angaben seien bis 2010 nicht zuverlässig genug vorherbestimmbar. Der Versuch, entsprechende Berechnungen unter alternativen Annahmen anzustellen, sei zu spekulativ und könne zu Fehlinterpretationen führen, so die Antwort.

Nach Angaben der Regierung kam es im vergangenen Jahr zu Verzögerungen bei der Neubewilligung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ursache dafür seien zum einen die vorläufige Hauhaltsführung 2004, die sich aus dem Einspruch des Bundesrates gegen das Haushaltsgesetz ergab, und zum anderen die Einsparauflagen insbesondere im Zusammenhang mit der so genannten Rentenmilliarde. Soweit Bewilligungsrückstände bestanden - berichtet die Regierung weiter - wurden diese im Haushaltsvollzug aufgeholt. Weitere Angaben liefert die Antwort unter anderem zur Anzahl der Anträge von institutionell geförderten Forschungseinrichtungen auf Projektförderung. In diesem Bereich wurden 443 Anträge bewilligt, schreibt die Regierung. Außerdem wurden 37 Projektförderanträge von Ressortforschungseinrichtungen genehmigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_048/04
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