hib-Meldung
062/2005
Stand: 02.03.2005
Spannungsfeld zwischen Steuerrecht und EU-Rechtsprechung im Blickfeld
15/4965) und einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU
(15/4964). Nach Darstellung der Liberalen ist zu
befürchten, dass viele steuerliche Vorschriften mit einem
Auslandsbezug aus der Sicht des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) nicht mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrags
(Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit,
Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und
Kapitalverkehrsfreiheit) vereinbar sind. Bei erforderlichen
Änderungen könnten sich daher finanzielle Auswirkungen
auf die öffentlichen Haushalte ergeben. Aus der
Finanzverwaltung würden dazu zweistellige
Milliardenbeträge genannt. Auch andere EU-Staaten
befürchteten Steuerausfälle durch diese Rechtsprechung,
so die FDP. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung die
direkten Steuern, also etwa die Umsatzsteuer, an den
Grundfreiheiten des EU-Vertrages messen muss, obwohl es für
die Harmonisierung der direkten Steuern keine ausdrückliche
Rechtsgrundlage gebe. Die Regierung soll sagen, ob sie auf die
Harmonisierung auch der direkten Steuern in der EU hinwirken will.
Die Regierung soll ferner die beschränkte Möglichkeit der
Mitgliedstaaten, ihre Steuerpolitik in internationalen
Vereinbarungen selbst zu bestimmen, beurteilen und sagen, ob der
Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die Harmonisierung und
Rechtsangleichung im Steuerrecht Grenzen gesetzt sind. Die Fraktion
interessiert weiterhin, ob es in der Regierung Überlegungen
gibt, eine Änderung des EU-Rechts anzustreben, sodass
Entscheidungen des EuGH zu den direkten Steuern nicht oder nicht
mehr im bisherigen Umfang möglich sind. Überdies wollen
die Abgeordneten wissen, ob die Auswirkungen dieser Rechtsprechung
Gegenstand der Beratungen des Europäischen Konvents über
die Europäische Verfassung gewesen sind. Weitere Fragen
beziehen sich auf einzelne Regelungen des Einkommensteuergesetzes,
des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und
weiterer Steuergesetze. Schließlich will die FDP erfahren,
welche finanziellen Auswirkungen diese Rechtsprechung bisher auf
die öffentliche Haushalte hatte und welche sich ergeben
könnten, falls der EuGH weitere nationale Vorschriften
für unvereinbar mit dem EU-Vertrag erklärt. Zum gleichen
Thema hat auch die Unionsfraktion ihre Anfrage vorgelegt. Darin
heißt es, die Ausgestaltung der direkten Steuern orientiere
sich noch immer stark an nationalen Sachverhalten, während
grenzüberschreitende Sachverhalte oft anders behandelt
würden. Dies stehe nicht selten im Widerspruch zu den
Grundfreiheiten des EU-Vertrages. Der EuGH habe in den letzten
Jahren immer häufiger Urteile zur Unvereinbarkeit von Normen
bei den direkten Steuern mit diesen Grundfreiheiten festgestellt.
Die Bundesregierung soll daher sagen, wie viele
Vertragsverletzungsverfahren und Vorabentscheidungsersuchen es in
letzten fünf Jahren beim EuGH gegeben hat und wie oft sich die
Regierung an dem Verfahren beteiligte. Gefragt wird, wie viele
Mahnverfahren und Vertragsverletzungsverfahren auf diesem Gebiet
gegen die Bundesrepublik anhängig sind und welche deutschen
Steuernormen potenziell mit dem EU-Recht unvereinbar sind.
Schließlich erkundigt sich die Fraktion, welchen
Handlungsbedarf die Regierung mit Blick auf die weitere
Rechtsprechung des EuGH sieht und ob sie ein Gesamtkonzept zum
Umgang mit der zu erwartenden Rechtsprechung hat.
Berlin: (hib/VOM) Die Rechtswidrigkeit von steuerlichen
Vorschriften und die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs stehen im Mittelpunkt einer Großen Anfrage der
FDP-Fraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/07