hib-Meldung
062/2005
Stand: 02.03.2005
Im Bundestag notiert: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
15/4908). Die Abgeordneten interessieren sich
für die bisherige Praxis der Datenbeschaffung durch die GEZ
als Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten zur
Wahrnehmung der Gebührenerhebung wie auch zur Nutzung der
Daten im kommerziellen Adresshandel. Gefragt wird, ob die
vorgesehenen Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag
dabei mit Grundsätzen des Datenschutzrechts vereinbar sind.
Die Abgeordneten wollen auch wissen, in welchem Umfang den
Anstalten und der GEZ die privatwirtschaftliche Beschaffung von
Adressen erlaubt sein soll und wie sichergestellt wird, dass
gekaufte Daten nicht erneut kommerziell verwendet werden.
Berlin: (hib/WOL) Nach der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und
dem Datenschutz erkundigt sich die FDP bei der Bundesregierung in
Form einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/12