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062/2005
Stand: 02.03.2005
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Im Bundestag notiert: Wiedereinbürgerung durch ausländische Staaten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/) Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung durch ausländische Staaten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU ( 15/4880). Die Fraktion will unter anderem wissen, wie viele der in Deutschland eingebürgerten türkischen Staatsangehörigen danach wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Gefragt wird, in welcher Größenordnung solche so genannten Doppelstaatler trotz des gesetzlich eingetretenen Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit für die Bundestagswahl 2002 wahlberechtigt in Wählerverzeichnissen eingetragen waren. Darlegen soll die Regierung auch, ob eine erneute Aufenthaltsberechtigung möglich ist, wenn die Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sechs Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes erlangt wurde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/16
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