hib-Meldung
062/2005
Stand: 02.03.2005
Im Bundestag notiert: Wiedereinbürgerung durch ausländische Staaten
15/4880). Die Fraktion will unter anderem
wissen, wie viele der in Deutschland eingebürgerten
türkischen Staatsangehörigen danach wieder die
türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Gefragt
wird, in welcher Größenordnung solche so genannten
Doppelstaatler trotz des gesetzlich eingetretenen Verlustes der
deutschen Staatsangehörigkeit für die Bundestagswahl 2002
wahlberechtigt in Wählerverzeichnissen eingetragen waren.
Darlegen soll die Regierung auch, ob eine erneute
Aufenthaltsberechtigung möglich ist, wenn die Kenntnis vom
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sechs Monate vor
Inkrafttreten des Gesetzes erlangt wurde.
Berlin: (hib/) Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
bei Wiedereinbürgerung durch ausländische Staaten steht
im Zentrum einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/16