hib-Meldung
072/2005
Stand: 10.03.2005
Bundesregierung soll Antidiskriminierungsgesetz zurückziehen
15/5019) auf, ihr Antidiskriminierungsgesetz
zurückzuziehen. Im Einzelnen solle die Regierung vor der
Umsetzung von EU-Richtlinien prüfen, inwieweit die deutsche
Gesetzgebung bereits ausreichenden Schutz gegen Diskriminierung
bietet. EU-Vorgaben seien lediglich eins zu eins umzusetzen, um
Beeinträchtigungen für die deutsche Wirtschaft und
für den Erhalt von Arbeitsplätzen so gering wie
möglich zu halten. Darüber hinaus solle sie sich auf
EU-Ebene für eine Revision der gesamten europäischen
Antidiskriminierungsgesetzgebung stark machen und jede
zusätzliche Belastung vermeiden, die sich
wettbewerbsschädigend auf deutsche Unternehmen auswirkt. Das
jetzt vorliegende Gesetz sei überflüssig, kompliziert und
bürokratisch und gehe weit über die Vorgaben der
EU-Richtlinien hinaus. So könne ein potenzieller Arbeitnehmer,
sobald er bei einer Einstellung übergangen wird, durch
"einfache Glaubhaftmachung" darlegen, dies sei aus
diskriminierenden Gründen geschehen. Der Arbeitgeber
müsse vor Gericht das Gegenteil beweisen. Mit diesem Gesetz
würden vor allem auf kleinere und mittlere Betriebe, die sich
keine eigene Rechtsabteilung leisten könnten, enorme Kosten zu
kommen. In anderen EU-Staaten sei die Richtlinie umgesetzt worden,
ohne dass "derart über die EU-Vorgaben hinausgegangen" worden
sei. Das neue Gesetz verbiete es, interessengeleitet zu
unterscheiden, also auch im guten Sinn zu diskriminieren,
unterstreicht die Unionsfraktion.
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung
in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_072/09