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079/2005
Stand: 16.03.2005
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Regierung nimmt Stellung zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/MEM) Die Verhandlungen um die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zur Umsetzung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Zusammenarbeit müssen zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5008) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4895). Nur so könne gewährleistet werden, dass sich die Marktzugangsbedingungen in die Europäische Union (EU) für die AKP-Staaten (Länder aus Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean) auch nach Auslaufen der Ausnahmeregelung der EU Ende Dezember 2007 nicht verschlechterten. Die WPA sind ein Instrument zur Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft, erklärt die Regierung den Hintergrund des Abkommens. Wichtig bei der konkreten Ausgestaltung werde es sein, auf die spezifische Situation und die jeweiligen Bedürfnisse der Regionen einzugehen. Möglichkeiten wie die Rücksichtnahme auf sensible Sektoren und längere Übergangsfristen für die Liberalisierung der Märkte, die das Recht der Welthandelsorganisation einräume, sollten dabei genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Liberalisierungsprozesses werde Ergebnis der Verhandlungen sein.

Auf die Frage der Union, inwieweit die WPA neue Handelsbeziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU fördern können, gibt die Regierung zu bedenken, dass Verbesserungspotenziale des Marktzugangs für diese Staaten nur auf einige Sektoren begrenzt seien, da bereits heute weitestgehend quoten- und zollfreier Marktzugang bestehe, so dass kurzfristig mit eher geringen Anpassungsprozessen auf dem EU-Markt zu rechnen sei. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Stärkung der AKP-Staaten, auch eine intensivere Nachfrage nach deutschen Exportgütern und -dienstleistungen mit sich brächte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_079/05
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