hib-Meldung
084/2005
Stand: 17.03.2005
Vor Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft einen Eid leisten
15/5020) vorgelegt. So solle in einer
"würdigen Veranstaltung" beeidet oder gelobt werden, das
Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu
achten und alles zu unterlassen, was dem deutschen Staat schaden
könnte. Eid oder Gelöbnis sollen auch ohne religiöse
Beteuerung abgegeben werden können. In ihrer Begründung
führt die CDU/CSU-Fraktion aus, der Akt der Verleihung der
deutschen Staatsangehörigkeit werde der Bedeutung der
Einbürgerung nicht gerecht und häufig als unbefriedigend
empfunden. Das Unverständnis der einzubürgernden Personen
über den einfachen amtlichen Akt habe manche Behörden von
sich aus veranlasst, die Urkunde im Rahmen einer Feier
auszuhändigen. Die staatsangehörigkeitsrechtliche
Integration, die mit der Einbürgerung vollzogen werde,
erfordere aber ein deutliches Bekenntnis zur Werteordnung
Deutschlands, das künftig mit einer Eidesleistung manifestiert
werden sollte, betonen die Abgeordneten. In Anlehnung an das
österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz beschränke
sich die vorgesehene Eidesformel darauf, die Achtung der
Rechtsordnung und das Unterlassen staatsschädigender
Handlungen zu geloben. In der Begründung heißt es
weiter, man habe bei dem Vorschlag bewusst Abstand genommen vom
US-amerikanischen "oath of loyalty" - bei dem der Verzicht auf
Treue und Loyalität gegenüber jedem anderen Staat
beschworen werde.
Berlin: (hib/WOL) Die Leistung eines Eides oder das Ablegen eines
Gelöbnisses vor der Aushändigung der deutschen
Einbürgerungsurkunde soll nach den Vorstellungen der
CDU/CSU-Fraktion ein verpflichtender Teil des Verfahrens bei der
Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit sein. Die
Unionsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_084/04