hib-Meldung
090/2005
Stand: 22.03.2005
Für Straßenbau in NRW bis 2015 rund 425 Millionen Euro jährlich eingeplant
15/5026) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4882), auf NRW entfielen im Zeitraum 2001
bis 2015 - ohne Planungsreserve - für Investitionen in Neubau
und Erweiterung der Bundesfernstraßen jährlich
durchschnittlich 425 Millionen Euro. Aussagen zu den 2005 zur
Verfügung stehenden Bundesmitteln für NRW für die
Bereiche Schiene, Straße und Binnenwasserstraße
könnten aber erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes
2005 gemacht werden. Im Weiteren erklärt die Bundesregierung,
dass bei den Schienenweginvestitionen keine Länderquoten
gebildet werden. Die Mittel würden dort eingesetzt, wo sie den
größten Verkehrsnutzen hätten. Länderbezogene
Auswertungen zum Einsatz von Bundesmitteln für Investitionen
in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes würden von den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes jeweils im Folgejahr
nach den Jahresabschlussarbeiten erstellt. So seien in den Jahren
1999 bis 2003 Bundesmittel in Höhe von rund 2,4 Milliarden
Euro für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes in NRW eingesetzt worden. Dies entspreche jährlichen
Investitionen in Höhe von durchschnittlich 480 Millionen Euro.
Auch bei den Wasserstraßen werden nach Aussagen der
Bundesregierung keine Länderquoten gebildet. Für die
Bundeswasserstraßeninvestitionen ergebe sich nach dem
Bundesverkehrswegeplans 2003 eine durchschnittliche jährliche
Investitionssumme von rund 500 Millionen Euro bei einer zugrunde
liegenden Finanzierungslinie in Höhe von 7,5 Milliarden Euro
bis 2015. Für die Jahre 1999 bis 2004 beziffert die Regierung
die getätigten Investitionen in die Wasserstraßen des
Bundes in NRW auf insgesamt rund 680 Millionen Euro. Dies
entspreche jährlichen Investitionen in Höhe von
durchschnittlich etwa 113 Millionen Euro.
Berlin: (hib/SAS) Insgesamt rund 51,5 Milliarden Euro hat die
Bundesregierung im Bundesverkehrswegeplan für Maßnahmen
des vordringlichen Bedarfs beim Straßenbau vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen (NRW) hat daran gemäß geltendem
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen einen Anteil von
16 Prozent. Weiter heißt es in einer Antwort der
Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_090/07