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096/2005
Stand: 05.04.2005
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Abschreibungsdauer von Systemsoftware soll nicht geändert werden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat derzeit nicht vor, die Abschreibungsdauer oder sonstige Abschreibungsmodalitäten von Systemsoftware zu verändern. Darauf verweist sie in ihrer Antwort ( 15/5189) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5062). Auch seien keine Änderungen der bisherigen Verwaltungspraxis beabsichtigt. Die Frage der Abschreibungsdauer richte sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes im Unternehmen. Eine zeitgleiche Abschreibung von Systemsoftware und Hardware sei daher nur unter der Voraussetzung zulässig, dass auch die voraussichtliche Nutzungsdauer im Unternehmen gleich ist. Auswirkungen auf das Investitionsverhalten der Wirtschaft erwarte die Regierung aufgrund der unveränderten Abschreibungsbedingungen nicht. Deutsche Unternehmen hätten im vergangenen Jahr knapp 8 Milliarden Euro in Systemsoftware investiert. Für 2005 werde mit Investitionen von etwa 8,4 Milliarden Euro gerechnet. Die Zahl der Arbeitsplätze in der gesamten Softwarebranche sei von 147.000 im Jahr 1998 auf 224.000 im vergangenen Jahr gewachsen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_096/05
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