hib-Meldung
101/2005
Stand: 12.04.2005
Vollstreckung für Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen erleichtern
15/5222) vorgelegt. Der Europäische
Vollstreckungstitel ermögliche dem Gläubiger eine
effizientere grenzüberschreitende Vollstreckung. Für
bestimmte Titel über unbestrittene Geldforderungen entfielen
alle Zwischenverfahren, die bisher der Vollstreckung aus
ausländischen Titeln vorgeschaltet sind. Die neue
EU-Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme
Dänemarks.
Berlin: (hib/BOB) Eine neue EU-Verordnung (Nr. 805/2004) führt
einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene
Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen ein. Die Regelungen der
neuen Verordnung sind zwar unmittelbar anwendbar, bedürfen
jedoch der Ergänzung durch innerstaatliche
Verfahrensvorschriften. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck
einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/07