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122/2005
Stand: 26.04.2005
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Bundesregierung: Hauptstadtkulturvertrag regelt Zuständigkeiten präziser

Kultur und Medien/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/MMÜ) Der Hauptstadtkulturvertrag vom Dezember 2003 sorgt zwischen dem Bund und dem Land Berlin für eine "präzisere Zuständigkeitsregelung" in kulturellen Belangen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5278) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4208). Demnach finanziere der Bund kulturelle Einrichtungen und Projekte, wenn ein Gesetzesauftrag bzw. ein gesamtstaatliches Interesse besteht oder wenn der spezielle Repräsentationscharakter der Hauptstadt hervorzuheben ist. Die Bundesregierung verweist insbesondere auf Veranstaltungen, die der europäischen Integration sowie der "Einbindung in internationale Kooperationen und Netzwerke" dienlich sind. Eine sinnvolle definitorische Bestimmung zwischen "Hauptstadtkultur" und "Kultur in der Hauptstadt" lasse sich jedoch nicht treffen, da Bund und Land eng miteinander kooperieren. So würde eine mögliche Verantwortungsteilung - wie während der Föderalismusdiskussion vorgeschlagen - "unserer Kulturnation irreversible Schäden zufügen". Für das Jahr 2004 beziffert die Regierung die Gesamtaufwendungen des Bundes für kulturelle Einrichtungen und Projekte in Berlin auf 428 Millionen Euro, wobei allein der "Stiftung Preußischer Kulturbesitz" 175 Millionen Euro sowie der Deutschen Welle 90 Millionen Euro zuteil wurden. Damit betrage der Anteil der Hauptstadt an der bundesweiten Kulturförderung rund 47 Prozent. Zudem sei im vorigen Jahr der Kulturetat Berlins um gut 22 Millionen Euro durch den Bund entlastet worden, so die Antwort. Weiterhin beteilige sich die Bundesregierung jährlich mit 10 Millionen Euro am Hauptstadtkulturfonds. Die Mittel aus diesem Fonds würden "unter Berücksichtigung des Votums einer unabhängigen Jury" bereitgestellt und zugleich von der Geschäftsstelle des Fonds auf ihre "zweckentsprechende und wirtschaftliche" Verwendung hin geprüft. Zur Frage der Liberalen nach welchen Kriterien diese Vergabe erfolgt, verweist die Regierung auf den Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001 bis 2004 und gibt exemplarisch an, dass der Hauptstadtkulturfonds keine Mittel für Restaurierungen und Bauinvestitionen bereitstellt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_122/02
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