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122/2005
Stand: 26.04.2005
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Im Bundestag notiert: Fälligkeitsfristen bei der Branntwein-, der Schaumwein- sowie der Kaffeesteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant nach Angaben der FDP-Fraktion, die Fälligkeitsfristen bei der Branntwein-, der Schaumwein- sowie der Kaffeesteuer von 70 auf 35 Tage zu verkürzen. Ein Referentenentwurf sei bereits an die Betroffenen verteilt worden. In einer Kleinen Anfrage ( 15/5391) möchte die Fraktion unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Auswirkungen der Verkürzung der Fälligkeitsfrist bei den Verbrauchssteuern auf den deutschen Weinmarkt und die mittelständische Wirtschaft beurteilt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_122/08
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