hib-Meldung
122/2005
Stand: 26.04.2005
Im Bundestag notiert: Fälligkeitsfristen bei der Branntwein-, der Schaumwein- sowie der Kaffeesteuer
15/5391) möchte die Fraktion unter anderem
wissen, wie die Bundesregierung die Auswirkungen der
Verkürzung der Fälligkeitsfrist bei den Verbrauchssteuern
auf den deutschen Weinmarkt und die mittelständische
Wirtschaft beurteilt.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant nach Angaben der
FDP-Fraktion, die Fälligkeitsfristen bei der Branntwein-, der
Schaumwein- sowie der Kaffeesteuer von 70 auf 35 Tage zu
verkürzen. Ein Referentenentwurf sei bereits an die
Betroffenen verteilt worden. In einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_122/08