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124/2005
Stand: 28.04.2005
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FDP: Unterhaltsrecht grundlegend vereinfachen und harmonisieren

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, das Unterhaltsrecht grundlegend zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die Unstimmigkeiten zwischen dem Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht seien zu beseitigen. Dazu haben die Liberalen einen Antrag ( 15/5369) vorgelegt. In ihm sprechen sie sich des Weiteren dafür aus, die Rangverhältnisse neu zu fassen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dem Kindesunterhaltsanspruch gebühre der "absolute Vorrang". Daher ist sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, der erste Rang einzuräumen. Nacheheliche Unterhaltsansprüche seine regelmäßig zu befristen. Nach Beendigung der Ehe müsse die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Die Privilegierung der ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie seien zu beenden, um den Unterhaltsverpflichteten in Zukunft eine Lebensgestaltung mit erneuter Bindung und Elternschaft zu ermöglichen. Den Unterhaltsberechtigten müsse man zu eigener Erwerbstätigkeit und selbstverantwortlicher Lebensführung anhalten, so die Freien Demokraten. Die so genannte Sandwichgeneration sei zu entlasten. Heute 40-60-Jährige seien häufig von einer mehrfachen Zahlungsverpflichtung betroffen, da sie sowohl ihre Kinder finanziell unterstützten, für ihre eigenes Alter vorsorgen müssten als auch daneben noch verpflichtet seien, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen. Die FDP plädiert dafür, die Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder zu begrenzen. Eigene Altersvorsorgeleistungen müssten bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit stärker ins Gewicht fallen. Das Einkommen der jeweiligen Schwiegerkinder müsse außer Betracht bleiben. Die FDP-Fraktion weist außerdem darauf hin, einem Beschluss des Bundestags von Anfang Juli 2000, das geltende Unterhaltsrecht gründlich zu überprüfen und Vorschläge zu seiner Neuregelung einzubringen, sei die Regierung bisher noch nicht nachgekommen. Auch eine Große Anfrage der Liberalen ( 15/3117) sei bisher von der Administration unbeantwortet geblieben. Die Freien Demokraten stellen außerdem fest, das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber im April 2003 dazu aufgefordert, die das Kindergeld betreffenden Regelungen verständlicher zu fassen. Dieser Aufforderung habe die Regierung bisher ebenfalls nicht Folge geleistet.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_124/03
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