hib-Meldung
133/2005
Stand: 11.05.2005
Erbschaftsteuer auf Produktionsvermögen bei Betriebsfortsetzung erlassen
15/5448) wird als Ziel die Erhaltung und
Sicherung von Arbeitsplätzen genannt. Danach soll die
Erbschaftsteuer, die auf produktiv eingesetztes Vermögen
entfällt, über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet
und in gleich bleibenden Jahresraten erlassen werden, wenn der
Betrieb fortgesetzt wird. Vermögenswerte wie Einkünfte
aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung sollen
dagegen nicht begünstigt werden. Dieses Vermögen werde
grundsätzlich nicht dem begünstigten
Betriebsvermögen zugerechnet, auch wenn es für
Einkommensteuerzwecke dem Betrieb zugeordnet sei. Anders als bisher
will die Union bei nichtproduktivem Vermögen auch keinen
Bewertungsabschlag vornehmen, wenn es in den Betrieb eingelegt
wird. Künftig sollen somit etwa Mietwohnungen unabhängig
davon, ob sie im Privat- oder Betriebsvermögen sind, der
gleichen Erbschaftsteuer unterliegen. Der Steuerausfall durch
Entlastung des produktiven Vermögens werde dadurch teilweise
kompensiert. Bei der Abgrenzung des nichtproduktiven Vermögens
müsse jedoch beachtet werden, heißt es, dass die
für operative Zwecke der Unternehmen bestimmten Gelder und
sonstigen Reserven grundsätzlich nicht angetastet werden und
Banken, Versicherungen und Wohnungsbauunternehmen
grundsätzlich auch in den Genuss der Entlastung kommen.
Übersteigt der Wert des auf den Nachfolger übergehenden
Betriebsvermögens 100 Millionen Euro, soll die
Erbschaftsteuerbefreiung nicht gewährt werden. Die bisherige
Entlastung des Betriebsvermögens durch Freibetrag,
Bewertungsabschlag und Anwendung der Steuerklasse 1 unabhängig
vom Verwandtschaftsgrad des Erwerbers solle aber unter den
bisherigen Voraussetzungen erhalten bleiben. Die Berechnungen der
Fraktion ergeben, dass im Jahr 2006 nur Mindereinnahmen von rund
120 Millionen Euro anfallen würden. Den Ausfall der
Erbschaftsteuer wollen die Abgeordneten durch die Erhöhung des
steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der
Kapitalgesellschaften ab 2006 von 50 auf 57 Prozent
gegenfinanzieren. Dadurch werde die Gesamtbelastung der Gewinne aus
Kapitalgesellschaften nach der geplanten Senkung der
Körperschaftsteuer mit der Belastung anderer
Unternehmensgewinne wieder gleichgestellt. Wie es weiter
heißt, soll die vorgeschlagene Regelung dazu dienen,
Familienunternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzugs
durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien, denen
große Aktiengesellschaften und Konzerne mit
Publikumsbeteiligung nicht ausgesetzt seien. Sie solle damit die
Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber
Großunternehmen herstellen.
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion will die
Unternehmensnachfolge sichern, indem sie Erleichterungen bei der
Erbschaftsteuer vorschlägt. In einem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_133/06