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137/2005
Stand: 13.05.2005
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"Keine Kenntnis über Ausflaggungen im deutschen Güterverkehrsgewerbe"

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über so genannte Lkw-Ausflaggungen nach Zypern, Malta und Slowenien. Mit der zunehmenden Erschließung des Binnenmarktes finde seit Jahrzehnten die Gründung von deutschen Niederlassungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten oder die Beteiligung an Unternehmen vor Ort statt. Die Regierung widerspricht in ihrer Antwort ( 15/5422) der Darstellung der CDU/CSU-Fraktion, wie diese es in ihrer Kleinen Anfrage ( 15/5292) dargelegt hatte. Die Union hatte die Verlegung des Geschäftssitzes von deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen oder Schifffahrtsunternehmen in die neuen EU-Mitgliedstaaten Zypern, Malta oder Slowenien als Folge des mit der Aufnahme der Länder in die EU gestiegenen Wettbewerbsdrucks für das Güterkraftverkehrsgewerbe beschrieben. Auch seien Ausflaggungen in der Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt seit dem 1. Mai 2004 nicht vorgenommen worden. Als Ausflaggungen bezeichnet die Bundesregierung den Umstand, wenn Schiffe, die von der deutschen Flagge unter Beibehaltung des Managements auf die Flaggen von Zypern oder Malta wechseln. Die Regierung hält ihre Standortpolitik für so "aktiv und attraktiv", dass es im gleichen Zeitraum zu 63 Rückflaggungen unter die deutsche Flagge gekommen sei. Zwei davon hätten die zypriotische gegen die deutsche Flagge gewechselt.

Zu dem seitens der Union thematisierten Wettbewerbsdruck für deutsche Gütertransportunternehmen heißt es, vor Beginn der Diskussion um die EU-Osterweiterung sei allen Beteiligten bewusst gewesen, dass diese "spürbare Auswirkungen" auch auf den Verkehrsmarkt haben werde. Insbesondere im Straßengüterverkehr sei der deutliche Kostenunterschied zu den östlichen Beitrittstaaten bekannt gewesen. In Abstimmung mit den hiesigen Transportverbänden habe die Regierung deshalb besondere Übergangsregelungen durchgesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_137/05
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