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142/2005
Stand: 23.05.2005
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Bundesregierung: Wählerverzeichnisse auf neuesten Stand bringen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/MMÜ) Damit ausländische Staatsangehörige, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren und dies nicht bei den Behörden gemeldet haben, nicht in die Wählerverzeichnisse kommender Bundestags- und Europawahlen übernommen werden, bedarf es einer Aktualisierung der Melderegister. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5419) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/5321). Vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen sei eine entsprechende Befragung zur Staatsangehörigkeit durchgeführt worden. Laut Bundesregierung besteht keine Mitteilungspflicht beim Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft, da diese nur "schwerlich zu überwachen" wäre. Die deutschen Behörden seien von der Information des Einbürgerungsstaates abhängig. Zurzeit existierten jedoch nur mit 20 Staaten Abkommen über den Datenaustausch. Angaben, inwieweit die Ergebnisse zukünftiger Landtags- und Bundestagswahlen aufgrund dieses Sachverhaltes erfolgreich angefochten werden können, lehnt die Bundesregierung als "spekulative Einschätzungen" ab.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_142/05
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