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177/2005
Stand: 29.06.2005
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Einhellige Zustimmung für neuen Lastenausgleich in der Unfallversicherung

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/BES) Für eine Neujustierung des Lastenausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften hat sich der Gesundheitsausschuss am Mittwochvormittag ausgesprochen - ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/5669) fand bei allen Fraktionen Zustimmung. Die Notwendigkeit einer Neuregelung wird in der Vorlage mit dem anhaltenden Wegfall von Arbeitsplätzen, insbesondere in der Bauwirtschaft, und dem daraus folgenden Rückgang der Lohnsummen begründet. Dieser Entwicklung stünden im Wesentlichen unverändert hohe Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen gegenüber. Dadurch habe sich bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen die negative finanzielle Tendenz fortgesetzt. So seien die Unternehmen der Bauwirtschaft von deutlich überdurchschnittlichen Beitragsbelastungen betroffen. Der Gesetzentwurf sieht folgende Schritte vor, um dieses Ungleichgewicht auszuräumen: Für gewerbliche Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenlasten soll ein neuer, abgesenkter Grenzwert für die Ausgleichsberechtigung eingeführt werden. Diese Ausgleichsberechtigung setze allerdings voraus, dass die Berufsgenossenschaft auch einen internen Solidarausgleich zwischen hoch und niedrig belasteten Gewerbezweigen schafft. Dessen Volumen müsse eine gewisse gesetzlich festgelegte Mindestgröße erreichen und dürfe das Volumen der externen Ausgleichsmittel nicht unterschreiten. Außerdem sollen Berufsgenossenschaften künftig bestimmte Rentenlasten nach einem einheitlichen Maßstab auf ihre Mitgliedsunternehmen umlegen. Der Zusammenschluss von gewerblichen Berufsgenossenschaften soll erleichtert werden.

Die geplante Neuregelung sei mit Fachverbänden abgestimmt, unterstrich die SPD in der Ausschussberatung. Die seit zwei Jahren geltende Regelung reiche nicht mehr aus. Daher sei die Koalition vor allem der Bitte der Bauindustrie nachgekommen, den Lastenausgleich neu zu regeln. Dies müsse noch in dieser Legislaturperiode geschehen. Die Union erinnerte in der Debatte an ihre Warnungen bei der jüngsten Änderung vor zwei Jahren, als sie in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit von Nachkorrekturen befürchtete: "Was wir damals prognostizierten, ist jetzt Wirklichkeit." Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sei grundsätzlich richtig und "hoffentlich hinreichend", so die Union weiter. Auch die FDP berief sich auf ihren weiter reichenden Antrag aus der Vergangenheit. Der Koalitionsentwurf sei aber in der jetzigen Situation notwendig. Ebenso notwendig wäre aber eine Strukturreform in diesem Bereich. Aus der Sicht der Sozialdemokraten ist die Regelung vor zwei Jahren dennoch richtig gewesen: Hätten schon damals die nun vorgesehenen Regelungen gegriffen, wäre in der Branche vielleicht nicht so viel Eigeninitiative beim Lastenausgleich entstanden, so die Argumentation der großen Koalitionsfraktion. Die Grünen zeigten sich "sehr erfreut", dass zum wahrscheinlichen Ende der Legislaturperiode Einigkeit im Ausschuss herrscht. Die eingebrachte Vorlage schaffe Voraussetzungen für eine solidarischere Lastenverteilung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_177/06
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