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192/2005
Stand: 19.07.2005
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Bundesregierung: Halbierung der Armut bis 2015 möglich

Entwicklungszusammenarbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich bis zum Jahr 2015 der Anteil jener Menschen, die von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben müssen, im Vergleich zum Jahr 2000 halbieren wird. Das geht aus dem zwölften Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung hervor, der nun als Unterrichtung ( 15/5815) vorliegt. Gegenwärtig, so heißt es darin, leben 21 Prozent der Weltbevölkerung unter dieser absoluten Armutsgrenze. 1990 seien es noch 27,9 Prozent gewesen. Gleichzeitig bedürfe es aber nach wie vor großer Anstrengungen, alle Millenniums-Entwicklungsziele, die die Vereinten Nationen im Jahr 2000 formuliert haben, bis 2015 zu erreichen.

Die Erfolge bei der Armutsbekämpfung seien vor allem auf die positive Entwicklung in China und Indien zurückzuführen. Ingesamt sei der Unterschied zwischen einzelnen Regionen und Kontinenten jedoch enorm. In Afrika südlich der Sahara zeigten sich die größten Schwierigkeiten, da die zahlreichen Kriege und Konfliktherde den Entwicklungserfolgen entgegenstehen würden.

Als einen richtigen Ansatz hebt der Bericht den von der UN eingeschlagenen Weg der globalen Partnerschaft und die von der Bundesregierung entwickelten Konzepte hervor. Erfolge zeigten sich vor allem dort, wo Entwicklungspolitik an den Ausbau demokratischer Regierungsführung gekoppelt werde. Jene Staaten, die sich ihrer Verantwortung für eine gute Regierungsführung bewusst seien, erzielten die meisten Fortschritte.

In den nächsten Jahren kommt es aus Sicht der Bundesregierung vor allem darauf an, in erfolgreichen Ländern den positiven Trend zu stabilisieren. Gleichzeitig müsse in bisher weniger erfolgreichen Ländern, die aber auf dem richtigen Weg sind, wie dies teilweise im südlichen Afrika der Fall sei, die wirtschaftliche Entwicklung zugunsten der Armen verstärkt werden. In vom Zerfall bedrohten Staaten und Konfliktregionen müsse alles unternommen werden, um die nötigen Entwicklungsvoraussetzungen wiederherzustellen beziehungsweise ein Abgleiten in Unregierbarkeit und Gewalt zu verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_192/03
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