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193/2005
Stand: 20.07.2005
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Eltern sollen Säuglingsnahrung immer frisch zubereiten

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung empfiehlt Eltern, Säuglingsnahrung immer frisch zuzubereiten und eventuelle Reste nicht aufzubewahren. Dies geht aus ihrer Antwort ( 15/5912) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5762) zur Ernährung von Kleinkindern hervor. Wenn pulverförmige Säuglingsnahrung von "Enterobacter sakazakii"-Bakterien befallen sei, so könne dies die Ursache von Lebensmittelinfektionen bei Säuglingen und Kleinkindern mit teilweisen schwerem Verlauf sein. Besonders groß sei das Risiko einer Erkrankung für Frühgeborene sowie für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht oder mit einer Immunschwäche. Studien über eine spezifische Infektionsdosis von Enterobacter sakazakii beim Menschen gebe es nicht. Wie bei anderen Mikroorganismen auch könne die Infektionsdosis in Abhängigkeit von Merkmalen und vom Zustand der Mikroorganismen, der gesundheitlichen Verfassung des Betroffenen sowie von der Art des Lebensmittels schwanken, so die Regierung. Das weit verbreitete Vorkommen von Enterobacter sakazakii lasse annehmen, dass das Vorhandensein dieses Bakteriums in geringen Mengen in der Nahrung von gesunden Säuglingen und Kindern nicht zu einer Erkrankung führt. Die Bakterien überleben den Pasteurisierungsprozess bei der Herstellung nicht, heißt es in der Antwort weiter. Es sei jedoch bei der weiteren Verarbeitung und bei der Abfüllung möglich, dass es zu einer Kontamination der pulverförmigen Säuglingsnahrung kommt. Kontrollen bei der Herstellung der Lebensmittel beinhalteten die mikrobiologische Qualität der Zutaten, eine Verringerung des Vorkommens an Mikroorganismen in der Umgebung der Produktion und das Vermeiden einer Kontamination des fertigen Produkts. Enterobacter sakazakii können sich nach Regierungsangaben in der zubereiteten Nahrung bei einer Temperatur von über fünf Grad Celsius vermehren. Bei Raumtemperatur sei sogar ein starkes Wachstum möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_193/04
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