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208/2005
Stand: 14.09.2005
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"Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff auf steuerliches Datenregister"

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nur autorisierte Bedienstete der Finanzbehörden werden Zugriff auf das zentrale Datenregister erhalten, das die "steuerlichen Identifikationsmerkmale" aller Steuerpflichtigen enthält. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5958). Die Fraktion hatte darauf verwiesen, dass mit dem Steueränderungsgesetz 2003 die Einführung eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals ("steuerliches Identifikationsmerkmal") beschlossen wurde. Damit wurde das Bundesamt für Finanzen verpflichtet, jedem Steuerpflichtigen ein Merkmal zuzuteilen, um ihn im Besteuerungsverfahren identifizieren zu können. Das Merkmal sei bundesweit eindeutig und werde jedem Einwohner in Deutschland dauerhaft zugeordnet, so die FDP. Die Regierung betont, andere Stellen als die Finanzbehörden dürften die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, wenn dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich zulässt. Auf die gespeicherten Daten dürften die Finanzbehörden nur im Rahmen der gesetzlich geregelten Zwecke zugreifen. Andere Stellen hätten keinen Zugriff auf diese Daten. Eine im Bundesamt für Finanzen als Standard eingesetzte Zugriffskontrollsoftware werde dies technisch absichern. Die genauen Vorschriften dazu seien in den internen Dienstanweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit festgelegt. Sie würden von Datenschutzbeauftragten des Bundesamts für Finanzen kontrolliert. Alle Abrufe aus dem Verfahren und alle Zugriffe auf das Verfahren würden zudem protokolliert. Der Gefahr, dass mit Hilfe der Identifikationsmerkmale Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten, wird nach Regierungsangaben entgegengewirkt. Die Identifikationsnummer lasse keine Rückschlüsse auf die Daten zu, die zu den Betroffenen gespeichert sind. Die zu erhebenden Daten seien im Gesetz aufgezählt und unterlägen einer besonderen Zweckbindung. Die Einführung der Identifikationsnummer sei mit einem Mehraufwand für die Meldebehörden verbunden, da sämtliche Melderegister bereinigt werden müssten, um eindeutige Nummern vergeben zu können. Wie es weiter heißt, haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder an dem Projekt "OSCI-XMeld" beteiligt, um hersteller- und produktunabhängige Software-Lösungen zu entwickeln. Mit der Realisierung des Projekts biete sich die "historische Chance", so die Regierung, die dezentral geführten Melderegister mit Hilfe der erstmaligen Vergabe der Identifikationsnummer durch das Bundesamt für Finanzen zu korrigieren und bundesweit zu konsolidieren. Darüber hinaus werde mit der Vergabe der Nummer die Grundlage für eine Modernisierung des Lohnsteuerabzugsverfahrens geschaffen. Geplant sei, das gesamte Verfahren der Verwaltung der Lohnsteuerabzugsmerkmale in die Zuständigkeit der Steuerverwaltung zu übernehmen. Damit würden die Kommunen von der personalintensiven Bearbeitung der Anträge auf Änderung der Steuerklassen entlastet. Schließlich ermögliche das Identifikationsmerkmal auch, dass eine im Voraus ausgefüllte Steuererklärung für die Steuerzahler bereitgestellt werden kann.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_208/01
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