hib-Meldung
208/2005
Stand: 14.09.2005
"Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff auf steuerliches Datenregister"
15/5974) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/5958). Die Fraktion hatte darauf verwiesen,
dass mit dem Steueränderungsgesetz 2003 die Einführung
eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals ("steuerliches
Identifikationsmerkmal") beschlossen wurde. Damit wurde das
Bundesamt für Finanzen verpflichtet, jedem Steuerpflichtigen
ein Merkmal zuzuteilen, um ihn im Besteuerungsverfahren
identifizieren zu können. Das Merkmal sei bundesweit eindeutig
und werde jedem Einwohner in Deutschland dauerhaft zugeordnet, so
die FDP. Die Regierung betont, andere Stellen als die
Finanzbehörden dürften die Identifikationsnummer nur
erheben oder verwenden, wenn dies für Datenübermittlungen
zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder
eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich zulässt. Auf die
gespeicherten Daten dürften die Finanzbehörden nur im
Rahmen der gesetzlich geregelten Zwecke zugreifen. Andere Stellen
hätten keinen Zugriff auf diese Daten. Eine im Bundesamt
für Finanzen als Standard eingesetzte Zugriffskontrollsoftware
werde dies technisch absichern. Die genauen Vorschriften dazu seien
in den internen Dienstanweisungen zum Datenschutz und zur
Datensicherheit festgelegt. Sie würden von
Datenschutzbeauftragten des Bundesamts für Finanzen
kontrolliert. Alle Abrufe aus dem Verfahren und alle Zugriffe auf
das Verfahren würden zudem protokolliert. Der Gefahr, dass mit
Hilfe der Identifikationsmerkmale Persönlichkeitsprofile
erstellt werden könnten, wird nach Regierungsangaben
entgegengewirkt. Die Identifikationsnummer lasse keine
Rückschlüsse auf die Daten zu, die zu den Betroffenen
gespeichert sind. Die zu erhebenden Daten seien im Gesetz
aufgezählt und unterlägen einer besonderen Zweckbindung.
Die Einführung der Identifikationsnummer sei mit einem
Mehraufwand für die Meldebehörden verbunden, da
sämtliche Melderegister bereinigt werden müssten, um
eindeutige Nummern vergeben zu können. Wie es weiter
heißt, haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes
und der Länder an dem Projekt "OSCI-XMeld" beteiligt, um
hersteller- und produktunabhängige Software-Lösungen zu
entwickeln. Mit der Realisierung des Projekts biete sich die
"historische Chance", so die Regierung, die dezentral
geführten Melderegister mit Hilfe der erstmaligen Vergabe der
Identifikationsnummer durch das Bundesamt für Finanzen zu
korrigieren und bundesweit zu konsolidieren. Darüber hinaus
werde mit der Vergabe der Nummer die Grundlage für eine
Modernisierung des Lohnsteuerabzugsverfahrens geschaffen. Geplant
sei, das gesamte Verfahren der Verwaltung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale in die Zuständigkeit der
Steuerverwaltung zu übernehmen. Damit würden die Kommunen
von der personalintensiven Bearbeitung der Anträge auf
Änderung der Steuerklassen entlastet. Schließlich
ermögliche das Identifikationsmerkmal auch, dass eine im
Voraus ausgefüllte Steuererklärung für die
Steuerzahler bereitgestellt werden kann.
Berlin: (hib/VOM) Nur autorisierte Bedienstete der
Finanzbehörden werden Zugriff auf das zentrale Datenregister
erhalten, das die "steuerlichen Identifikationsmerkmale" aller
Steuerpflichtigen enthält. Darauf verweist die Bundesregierung
in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_208/01