hib-Meldung
231/2005
Stand: 24.11.2005
Regierung soll möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erläutern
16/74). Die Fraktion bezieht sich auf
Meldungen, wonach rund 50.000 Eingebürgerte die deutsche
Staatsangehörigkeit verlieren sollen oder bereits verloren
haben, da sie ihre alte Staatsangehörigkeit wieder erworben
haben. So seien allein in Bayern 44.000 Bürger türkischer
Herkunft angeschrieben und entsprechend befragt worden. Laut
bayrischem Innenminister haben danach 6.000 Personen die
türkische Staatsangehörigkeit wieder erworben, was
unmittelbar zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
geführt habe. Die Abgeordneten der Linken verweisen nun auf
ein Gutachten eines Essener Rechtsanwaltes, wonach ein Verlust der
deutschen Staatsangehörigkeit "nicht rechtswirksam" sei, weil
die türkische Einbürgerung unwirksam bleibe, da den
Betroffenen kein Beschluss über ihre Einbürgerung
zugestellt worden sei. Diese Zustellung sei aber Voraussetzung
für die Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten. Die Linke will
nun wissen, wie viele Fälle bundesweit bekannt sind, in denen
Eingebürgerte durch den "vermeintlichen" Wiedererwerb einer
ausländischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche
Staatsangehörigkeit verloren haben. Von Interesse ist dabei
für die Abgeordneten die Zahl der Betroffenen nach
Herkunftsstaaten und ihrer Verteilung auf die deutschen
Bundesländer.
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll über
Rechtsgrundlagen und Anzahl der Betroffenen bei einem
möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch
Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
informieren. Dies fordert die Die Linke in einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_231/03