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231/2005
Stand: 24.11.2005
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Regierung soll möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erläutern

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll über Rechtsgrundlagen und Anzahl der Betroffenen bei einem möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit informieren. Dies fordert die Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/74). Die Fraktion bezieht sich auf Meldungen, wonach rund 50.000 Eingebürgerte die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren sollen oder bereits verloren haben, da sie ihre alte Staatsangehörigkeit wieder erworben haben. So seien allein in Bayern 44.000 Bürger türkischer Herkunft angeschrieben und entsprechend befragt worden. Laut bayrischem Innenminister haben danach 6.000 Personen die türkische Staatsangehörigkeit wieder erworben, was unmittelbar zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt habe. Die Abgeordneten der Linken verweisen nun auf ein Gutachten eines Essener Rechtsanwaltes, wonach ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit "nicht rechtswirksam" sei, weil die türkische Einbürgerung unwirksam bleibe, da den Betroffenen kein Beschluss über ihre Einbürgerung zugestellt worden sei. Diese Zustellung sei aber Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten. Die Linke will nun wissen, wie viele Fälle bundesweit bekannt sind, in denen Eingebürgerte durch den "vermeintlichen" Wiedererwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Von Interesse ist dabei für die Abgeordneten die Zahl der Betroffenen nach Herkunftsstaaten und ihrer Verteilung auf die deutschen Bundesländer.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_231/03
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