hib-Meldung
237/2005
Stand: 01.12.2005
Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen deutlich einschränken
16/107). Im kommenden Jahr soll es dadurch zu
Steuermehreinnahmen von 550 Millionen Euro kommen. Betroffen seien
vor allem Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New
Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und
Videogame-Fonds, nicht aber so genannte Private Equity und Venture
Capital Fonds, da diese ihren Anlegern keine Verluste zuwiesen.
Neben Verlusten aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen
würden auch Verluste aus selbstständiger Arbeit, aus
stillen Gesellschaften, aus Vermietung und Verpachtung (vor allem
geschlossene Immobilienfonds) und sonstigen Einkünften (so
genannte Renten- und Lebensversicherungsmodelle gegen
fremdfinanzierten Einmalbetrag) erfasst. Zweck des Entwurfs ist es
nach Angaben der Fraktionen, Gestaltungen mit dem Ziel der
Steuerumgehung zu vermeiden und die Gleichheit der Besteuerung zu
gewährleisten. Die Förderung "volkswirtschaftlich
fragwürdiger Steuersparmodelle" werde durch die
Beschränkung der Verlustverrechnung beendet. Diese seien vor
allem von Steuerpflichtigen mit höheren Einkünften
genutzt worden, um ihre Steuerlast zu senken.
Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD haben sich vorgenommen, so
genannte Steuerstundungsmodelle durch eine Beschränkung der
Verlustverrechnung drastisch einzuschränken. Zukünftig
sollen Verluste nur noch mit späteren positiven
Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden
können, heißt es in ihrem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_237/03