hib-Meldung
241/2005
Stand: 06.12.2005
Risiken durch die Gründung einer Limited nach englischem Recht erörtern
16/134). Der Europäische Gerichtshof hatte
im Herbst 2002 entschieden, dass eine in einem EU-Mitgliedstaat
wirksam gegründete Kapitalgesellschaft in allen anderen
Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Die Vorschriften des deutschen
Gesellschaftsrechts über das Aufbringen eines bestimmten
Mindestkapitals und dessen Erhaltung fänden auf eine englische
Limited keine Anwendung, erläutern die Liberalen. Sie wollen
nun unter anderem von der Regierung wissen, welche Risiken sie
für deutsche Unternehmen bei der Gründung einer solchen
Limited sieht - insbesondere hinsichtlich der oftmals
unzureichenden Kenntnis über die englischen
Rechtsvorschriften. Ob eine Reform des Rechts der Industrie- und
Handelskammern aus Sicht der Regierung dazu beitragen könnte,
der Bemühung, durch die Wahl einer ausländischen
Gesellschaftsform die Pflichtmitgliedschaft zu umgehen, von
vornherein die Grundlage zu entziehen, möchten die Liberalen
ebenso in Erfahrung bringen.
Berlin: (hib/BOB) Mit der in letzten Jahren deutlich gestiegenen
Zahl der Gründungen einer englischen Private Limited Company
(Limited) beschäftigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen
Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_241/05