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246/2005
Stand: 14.12.2005
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Mindestnormen für Seeleute auf Handelsschiffen regeln

Arbeit und Soziales/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will internationale Vereinbarungen über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe ( 16/151) sowie über Mindestnormen auf Handelsschiffen ( 16/152) in deutsches Recht umsetzen. Sie hat dazu Gesetzentwürfe zu den Übereinkommen Nr. 180 sowie Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 1996 vorgelegt. Geregelt werden die Arbeits- und Ruhezeiten von Seeleuten auf Seeschiffen sowie die Mindestbesatzungsstärke, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Es wird im Abkommen Nr. 180 eine Normalarbeitszeit für Seeleute im Sinne eines Achtstundentages mit einem wöchentlichen Ruhetag sowie Arbeitsruhe an Feiertagen anerkannt. Eine festgelegte Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten, eine Mindestruhezeit nicht unterschritten werden. Das Abkommen Nr. 147 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, für die in ihrem Gebiet eingetragenen Schiffe die erforderlichen Sicherheitsnormen, Maßnahmen der sozialen Sicherheit sowie Beschäftigungs- und Aufenthaltsbedingungen der Seeleute an Bord festzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_246/02
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