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005/2006
Stand: 09.01.2006
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"Deutlicher Abbau" der Bearbeitungsrückstände beim Kinderzuschlag erwartet

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung geht davon aus, dass es bereits mit dem Jahreswechsel zu einem "deutlichen Abbau" der Bearbeitungsrückstände von Anträgen auf Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Bundesanstalt für Arbeit gekommen ist. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/334) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/285) mit. Dies sei durch ein Maßnahmenpaket erfolgt, das unter anderem die Beschäftigung zusätzlicher Arbeitskräfte vorsieht. Wie die Regierung weiter ausführt, seien die "teilweise unverhältnismäßigen Bearbeitungszeiten" in den Familienkassen auf Probleme bei deren Umorganisation, insbesondere bei der Zusammenlegung von Familienkassen und der Einrichtung von vier "Service Centern Familienkasse" zurückzuführen. Das Problem, dass die mit der Einführung des Kinderzuschlags bedingte Mehrbelastung der Familienkassen nicht ausreichend habe aufgefangen werden können, spiele eine ebenso große Rolle. Im Einzelfall könne dies bedeuten, dass Vorgänge mit bis zu mehrmonatiger Verzögerung bearbeiten werden.

Wie die Regierung auf die Anfrage der Liberalen auch berichtet, sind bis Ende November vorigen Jahres mehr als 600.000 Anträge auf Kinderzuschlag eingegangen. Von diesen seien mehr als 416.000 abgelehnt und nur knapp 50.000 bewilligt worden. Nahezu die Hälfte der Ablehnungen beruhe darauf, dass die Antrag stellenden Eltern die Mindesteinkommensgrenze nicht erreichen. Diese im Kindergeldgesetz festgelegte Grenze stelle sicher, dass kinderzuschlagsberechtigte Eltern ihren eigenen elterlichen Bedarf - im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende - aus eigener Kraft abdecken. Allein der nicht gedeckte Bedarf der Kinder sei mit Kinderzuschlag, Kindergeld und Wohngeld aufzufangen. Als Lösung, so schlägt der Regierung vor, biete sich eine bessere Information über die Voraussetzungen des Kinderzuschlags an. Eventuell sei auch die Möglichkeit zu prüfen, dass Personen Kinderzuschlag erhalten, die die Mindesteinkommensgrenze - wenn auch nur knapp - verfehlen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_005/05
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