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005/2006
Stand: 09.01.2006
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Im Bundestag notiert: Streichung des Sonderausgabenabzugs für Schuldgeld

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant derzeit keine Streichung des Sonderausgabenabzugs für Schuldgeld nach dem Einkommensteuergesetz. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/337) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/296) deutlich. Die Regierung weist ferner darauf hin, dass für die sehr unterschiedlichen Vorschriften und Regeln, nach denen die staatlichen Förderleistungen berechnet werden, nach dem Grundgesetz die Länder zuständig seien; die Regeln unterschieden sich von Land zu Land.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_005/07
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