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010/2006
Stand: 17.01.2006
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"Absolutes Folterverbot muss auch im Kampf gegen den Terrorismus gelten"

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll im In- und Ausland deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt. Dafür sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/360) aus. Angesichts der aktuellen Vorwürfe über Vernehmungen möglicherweise gefolterter Personen im Ausland durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes zeige die Dringlichkeit, die absolute Geltung des Folterverbotes zu bekräftigen. International müsse klar gemacht werden, dass im Kampf gegen den Terrorismus keine Informationen durch Verhörmethoden beschafft werden dürften, die gegen die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen verstoßen.

Die Bündnisgrünen fordern die Regierung außerdem auf, das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention zu unterzeichnen. Es sieht vor, ein nationales "Präventivorgan" einzurichten, das den Schutz vor Folter oder erniedrigenden Behandlung verbessern soll. Das Organ ist ermächtigt, regelmäßige Besuche an allen Orten vorzunehmen, an denen Menschen die Freiheit entzogen sei - zum Beispiel Gefängnisse, psychiatrische Einrichtungen und Abschiebehafteinrichtungen. Das Organ soll unabhängig von der Exekutive durch eine institutionelle Trennung und frei in der Auswahl seines Personals agieren können. Nach Angaben von Bündnis 90/Die Grünen scheitert die Ratifizierung des Zusatzprotokolls am Widerstand einiger Bundesländer, in deren Zuständigkeit die meisten Freiheitsentzugseinrichtungen liegen. Die Bundesregierung solle deshalb in ihren Bemühungen um eine Einigung mit den Ländern nicht nachlassen, um eine "schnellstmögliche" Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zu ermöglichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_010/05
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