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012/2006
Stand: 18.01.2006
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Zur Gefahrenabwehr auch unter Folter erlangte Aussagen verwenden

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der CDU-Abgeordnete Andreas Schmidt, hat dafür plädiert, es dürfe kein Verwertungsverbot von unter Folter erlangten Aussagen inhaftierter Verdächtiger geben, wenn beispielsweise ein unmittelbar bevorstehender Terroranschlag dadurch noch verhindert werden könne. Ob die Aussage unter Folter zustande gekommen sei, sei zu prüfen. Zustimmung erhielt Schmidt aus der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss. In der Diskussion müsse unterschieden werden, dass es ein klares Verwertungsverbot im Strafprozess gebe. Zur Gefahrenabwehr sei dies aber unter Umständen nicht der Fall. Auch aus den Reihen der SPD wurde gefragt, was man mache, wenn man die Information erhielte, "in einer halben Stunde geht eine Bombe hoch". Dann sei eine "rechtsphilosophische Diskussion" fehl am Platze. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte eingangs der Diskussion zur Verwertung von unter Folter erlangten Erkenntnissen gesagt, die UN-Anti-Folterkonvention sei für Deutschland "geltendes Recht". Es gebe ein Verwertungsverbot im Prozess für alle Maßnahmen, die in die Menschenwürde eingreifen. Die Auffassung vertrat das BMJ auch in einer Diskussion mit Vertretern der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Die beiden Fraktionen hatten darauf hingewiesen, dass Beamte des Bundeskriminalamtes unter Umständen davon wüssten, dass Folter - wie im Fall Zammar - stattgefunden habe. Sie problematisierten, ob der vernehmende Beamte vorher den Verdacht aufklären müsse, ehe er den Inhaftierten vernehme. Das BMJ sagte, Aussagen während einer lang andauernden Haft ohne Zugang zu einem Strafverteidiger seien nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg ohnehin schon nicht in einem Strafprozess verwertbar. Der Generalbundesanwalt Kay Nehm habe aus diesem Grund auch angeordnet, dass die Vernehmungsprotokolle im Fall des Deutsch-Syrers Mohammed Haidar Zammar nicht zu den Akten genommen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_012/02
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