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016/2006
Stand: 20.01.2006
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Wettbewerb im öffentlichen Personenfernverkehr zulassen

Verkehr und Bau/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will Wettbewerb im öffentlichen Personenfernverkehr zulassen. In einem Antrag ( 16/384) fordert sie die Bundesregierung auf, "wettbewerbsfeindliche Restriktionen" im Personenbeförderungsgesetz zu streichen. Auch im Steuer- und Abgabenrecht sei für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen allen öffentlichen Fernverkehrsanbietern zu sorgen. Einseitige Mehrwertsteuerermäßigungen für den Schienenfernverkehr dürften nicht eingeführt werden. Die Fraktion führt aus, das Personenbeförderungsgesetz untersage die Genehmigung neuer Transportangebote auf Strecken, die mit den vorhandenen Verkehrsmitteln bedient werden können. Damit werde die faktische Monopolstellung der Deutschen Bahn AG auch auf den Wettbewerb mit dem Straßenverkehr ausgedehnt. Das Gesetz spreche dem Bürger die Freiheit ab, das für ihn geeignete Fernverkehrsangebot selber auszuwählen, heißt es in dem Antrag. Er werde gezwungen ein Angebot zu nutzen, für das er sich bei freier Wahl möglicherweise nicht entschieden hätte. Die Folge sei, dass mit Ausnahme Berlins kein Bus-Fernlinienangebot zwischen bundesdeutschen Städten und Regionen besteht. Fernreisenden bleibe nur die Wahl zwischen Auto, Bahn oder Flugzeug. Das umfangreiche Angebot und die rege Nachfrage bei grenzüberschreitenden Busfernverbindungen zeigten, dass ein potenzieller Markt für ein preiswertes innerdeutsches Busnetz vorhanden sei.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_016/03
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