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019/2006
Stand: 24.01.2006
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Regierung soll Gesetzentwurf über Patientenverfügungen vorlegen

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die notwendigen Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen vornimmt. Diese, so die Fraktion in einem Antrag ( 16/397), seien "dringend erforderlich". Es gebe nämlich eine uneinheitliche Rechtsprechung mit sich widersprechenden Entscheidungen über die Bindungswirkung. Patientenverfügungen, so die Liberalen, seien schriftlich zu verfassen. Der so niederlegte Wille des Patienten sei gegenüber Arzt, Betreuer und Bevollmächtigtem bindend. Auch das Betreuungsrecht solle nach Auffassung der FDP so geändert werden, dass bei Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung die Zustimmung zu einem risikoreichen medizinischen Eingriff, zu Therapiebegrenzung und Therapieabbruch grundsätzlich ohne Anrufung des Vormundschaftsgerichtes erfolgen kann. Das Gericht dürfe künftig nur noch in Konfliktfällen entscheiden. Die Regierung ist des Weiteren aufgefordert, eine Informationskampagne zu starten, die unter anderem Empfehlungen zur Abfassung von Patientenverfügungen enthält. Die Freien Demokraten sind der Ansicht, dass viele Menschen sich Sorgen darüber machten, was mit ihnen passierte, wenn sie - in welchem Alter auch immer - durch Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage seien, wichtige rechtliche oder medizinische Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Patientenverfügungen ermöglichten es, im Voraus für eine mögliche spätere Behandlungssituation Entscheidungen über gewünschte und nicht gewünschte medizinische Behandlungen zu treffen. Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehöre zum Kernbereich der durch das Grundgesetz geschützten Würde und Freiheit des Menschen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_019/02
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