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025/2006
Stand: 27.01.2006
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Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung beachten

Rechnungsprüfungsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, gemeinsam mit den anderen Ministerien die Beachtung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen. Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) über die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2004, den der Ausschuss "zustimmend" zur Kenntnis genommen hat. Laut Bericht sah das ursprüngliche Haushaltsgesetz 2004 Einnahmen und Ausgaben des Bundes von 257,3 Milliarden Euro vor. Darin war eine Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 29,3 Milliarden Euro enthalten. Vor allem wegen geringerer Steuereinnahmen und aufgrund von Mindereinnahmen beim Bundesbankgewinn habe sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, die Eckwerte des Etats 2004 durch ein Nachtragshaushaltsgesetz anzupassen. Danach verringerte sich das Haushalts-Soll auf 255,6 Milliarden Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme war um 14,2 Milliarden Euro auf 43,5 Milliarden Euro erhöht worden. Laut BRH haben die Ist-Ausgaben 2004 mit 251,6 Milliarden Euro um 4 Milliarden Euro unter dem Soll des Nachtrags gelegen. Die Nettokreditaufnahme habe schließlich mit 39,5 Milliarden Euro um 17,1 Milliarden Euro höher gelegen als die Summe der Investitionsausgaben. Damit sei die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze des Artikels 115 des Grundgesetzes "deutlich" überschritten worden. Soweit der BRH die Einnahmen und Ausgaben "stichprobenweise" geprüft hat, waren sie im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt, heißt es in dem Bericht weiter. Es seien jedoch formale Fehler festgestellt worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_025/02
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