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028/2006
Stand: 01.02.2006
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Zugang von Behinderten zu Umweltinformationen sicherstellen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke beschäftigt sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/483) mit der Möglichkeit von Behinderten, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass im Bundesumweltinformationsgesetz das Recht jedes Bürgers auf Zugang zu Umweltinformationen geregelt ist. Das Gesetz verweise jedoch nicht ausdrücklich auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2002, das den barrierefreien Zugang auch im "kommunikativen Bereich" vorschreibe. Daraus leiteten manche Länder offenbar ab, so die Fraktion, dass für die Umsetzung des Bundesumweltinformationsgesetzes keine landesrechtlichen Ansprüche auf barrierefreien Zugang, etwa für blinde Menschen, bestünden. Die Regierung soll sagen, weshalb im Bundesumweltinformationsgesetz ein Hinweis auf die Pflicht zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Informationen fehlt und welche Verbindlichkeit das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für Ländergesetze hat. Schließlich fragen die Abgeordneten, was die Regierung kurzfristig unternehmen will, um klarzustellen, dass barrierefreier Zugang zu Informationen zu einer Selbstverständlichkeit werden muss.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_028/06
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