Enquete-Kommission übergibt Zwischenbericht zur Organlebendspende an Bundestagspräsident Thierse und stellt Ergebnisse in Pressekonferenz vor
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
übergibt am 17. März 2005 ihren Zwischenbericht zum Thema
Organlebendspende an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und
stellt im Anschluss daran die Ergebnisse ihrer Arbeit in einer
Pressekonferenz vor.
Zeit: Donnerstag, 17. März 2005, 11.30 Uhr
Ort: Reichstagsgebäude, 3 S 039
Bei der Übergabe des Berichts an den
Bundestagspräsidenten und der anschließenden
Pressekonferenz wird die Kommission vertreten durch: René
Röspel, (Vorsitzender, SPD), Hubert Hüppe (stellv.
Vorsitzender, CDU/CSU); die Obleute Dr. Wolfgang Wodarg (SPD),
Thomas Rachel (CDU/CSU), Christa Nickels (Bündnis 90/Die
Grünen), Michael Kauch (FDP) sowie die Moderatoren der
Themengruppe "Transplantationsmedizin", Julia Klöckner
(CDU/CSU) und Prof. Dr. Linus Geisler (sachverständiges
Mitglied). Der Bericht "Organlebendspende" liegt bei der
Pressekonferenz aus und steht anschließend im Internet unter
www.bundestag.de/medizin zur
Verfügung.
Die Kommission spricht sich in ihren Empfehlungen an den Deutschen
Bundestag dafür aus, den Schutz von Organlebendspendern und
-empfängern zu verbessern. Sie unterbreitet hierzu konkrete
Vorschläge, die das Verfahren vor den
Lebendspendekommissionen, die Einführung eines
Lebendspenderegisters sowie die finanzielle und
versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern betreffen.
Die Kommission spricht sich außerdem dafür aus,
ehemalige Lebendspender durch die Vergabe von Bonuspunkten bei der
Zuteilung postmortal gespendeter Organe bevorzugt zu
berücksichtigen, falls diese selbst aufgrund einer Krankheit
oder eines Unfalls ein Organ benötigen sollten. Teilweise
vorgebrachten Forderungen nach Einführung sonstiger
Anreizsysteme oder eines regulierten Organhandels tritt die
Kommission entschieden entgegen. Sie empfiehlt, keine finanziellen
Anreize bei der Lebendspende zuzulassen und darüber hinaus den
Handel mit Organen weiterhin zu verbieten und unter Strafe zu
stellen.
Die Kommission betont die gesundheitlichen Risiken einer
Lebendorganspende, bei der es sich um einen chirurgischen Eingriff
an einem gesunden Spender vorwiegend zum Wohle eines anderen
handelt. Sie empfiehlt deshalb, am Prinzip der Nachrangigkeit
(Subsidiarität) der Lebendspende gegenüber der
Postmortalspende festzuhalten, um damit auch die Förderung von
Bemühungen um eine Verbesserung des Aufkommens postmortal
gespendeter Organe nicht zu erschweren.
Die Kommission votiert mehrheitlich dafür, die
Überkreuzspende von Organen weiterhin an die Existenz eines
besonderen Näheverhältnisses zwischen Spender und
Empfänger zu binden, und empfiehlt dem Gesetzgeber, weder die
anonyme Lebendspende noch Poolmodelle für Lebendspenden
zuzulassen. Lediglich eine Minderheit der Kommissionsmitglieder
befürwortet für den Fall, dass die Überkreuz-Spende
zwischen zwei Paaren erfolgt und die jeweiligen Partner einander
besonders nahe stehen, den Verzicht auf das besondere
Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger.
Rückfragen bitte an das Sekretariat der Enquete-Kommission
"Ethik und Recht der modernen Medizin": Tel.: (030) 227-31771;
E-Mail:
enquete.medizin@bundestag.de
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