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Stand: 21.04.2005
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Vielfalt der Kulturen in Europa wahren und fördern



Der Ausschuss für Kultur und Medien setzt sich dafür ein, die kulturelle Vielfalt in Europa zu wahren. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die EU-Verfassung (BT-Drs. 15/4900) fordert er, die Europäische Union habe speziell in den Bereichen Kultur und Medien die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung der Zuständigkeiten der Union zu beachten. Die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten in Bezug auf kulturelle Traditionen und das regionale Erbe müssten berücksichtigt werden. Es seien wirksame Instrumente zu entwickeln, die sicherstellen, dass bei Entscheidungen auf europäischer Ebene die jeweiligen Konsequenzen für die kulturelle Vielfalt mit bedacht werden.
Der Ausschuss, der sich als mitberatendes Gremium mit dem Ratifizierungsgesetz befasste, begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Verfassung für Europa das Ziel formuliert: ?Die Union wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.? Richtig ist nach seiner Auffassung auch, den Abschluss von Abkommen über den Handel mit kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen an ein einstimmiges Votum in der EU zu knüpfen, sofern durch ein solches Abkommen die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Union beeinträchtigt werden könnte. Dass die Union im Verfassungsentwurf verpflichtet wird, ihren Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten zu leisten und dabei auf die Wahrung der nationalen und regionalen Vielfalt zu achten, beurteilt der Ausschuss ebenfalls positiv.
Für Rückfragen steht das Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien zur Verfügung: Tel. 030 - 227 - 37773, Fax 030 - 227 - 36502 oder E-Mail: kulturausschuss@bundestag.de

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050421
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